Nicht mehr lange: Hier trifft sich der Dietinger Ortschaftsrat noch bis Ende der Legislaturperiode. Foto: Hezel

Eher kurzfristig trafen sich am Mittwochabend die Mitglieder des Dietinger Gemeinderats zu einer Sitzung. Die endgültige Auflösung des Ortschaftsrats Dietingen Ort sowie die Änderung der Zuständigkeiten in der Verwaltung standen auf der Agenda.

Nun ist es also offiziell: Nachdem der Dietinger Ortschaftsrat als eine der letzten Gemeinden im Ländle mit aktivem Ortschaftsrat im Hauptort Mitte Juli mehrheitlich seine Auflösung beschlossen hatte, musste diese nun noch vom Gemeinderat beschlossen werden.

Gründe für die Auflösung waren unter anderem die Beschleunigung von Entscheidungen, und fehlende Kandidaten für die Neuwahl. Bürgermeister Frank Scholz hatte nach dem Beschluss des Ortschaftsrats Mitte Juli gesagt, es sei eine positive Entwicklung, wenn der Gemeinderat als Hauptorgan auch die Hauptverantwortung trage. Der Gemeinderat stimmt der Auflösung zu.

Da nächstes Jahr die Europawahl und die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg anstehen und Dietingen weiterhin an der Unechten Teilortswahl festhält, musste der Gemeinderat außerdem prüfen, ob die Sitze unter den Ortschaften gerecht verteilt sind.

Zu hoher Aufwand

Die aktuellen Berechnungen ergaben, dass eine Erhöhung der Mitgliederanzahl auf 18 Gemeinderäte zwar eine leicht verbesserte Repräsentation der Ortsteile zur Folge hätte, der mit der Änderung der Satzung verbundene bürokratische Aufwand aber unverhältnismäßig hoch wäre. Die Mitglieder beschlossen einstimmig, die bisherige Sitzverteilung beizubehalten. Demnach ist der Wohnbezirk Dietingen-Ort mit sechs Sitzen, die Wohnbezirke Irslingen und Böhringen mit jeweils drei Sitzen und die Wohnbezirke Rotenzimmern und Gößlingen mit jeweils einem Sitz im Gemeinderat vertreten.

Schneller entscheiden

Weiter wurde über die Zuständigkeiten des Bürgermeisters abgestimmt. Nachdem sich durch Tarifänderungen insbesondere in den Kindertagesstätten die Entgeltgruppen für nicht herausgehobene Tarifangestellte deutlich verändert haben und weil auch die Personalgewinnung gerade in diesem Bereich immer kurzfristig und fortlaufend geschehen muss, ist die bisherige Regelung der Zuständigkeiten nicht mehr praxisgerecht. Die Änderung der Hauptsatzung soll den Gemeinderat davon entlasten, laufend über Personalangelegenheiten beraten zu müssen.

Straßen benannt

Der Gemeinderat vergab außerdem verschiedene Leistungsstufen der Planungsaufgaben für den Abwasseranschluss Dietingen-Ort nach Rottweil und stimmte der Widmung und Namensgebung für den öffentlichen Straßenverkehr der Erschließungsstraßen im Wohnbaugebiet “Dietingen-Mitte II” zu. Bürgermeister Scholz gab außerdem bekannt, dass die Bauarbeiten an der Dietinger Grundschule zum Schulstart größtenteils abgeschlossen werden konnten.

Kommunalwahlen 2024 – Was ist eine Unechte Teilortswahl?

Die Unechte Teilortswahl
ist ein Wahlverfahren, um die Vertretung der Interessen der Bürger in Vororten von Städten oder Gemeindeteilen von Gemeinden auch in personeller Hinsicht zu berücksichtigen. Dabei erhalten einzelne oder mehrere Teilorte (in der Gemeindeordnung „Wohnbezirke“ genannt) eine vorher nach ihrer Einwohnerzahl festgelegte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat. Entsprechend sind die Listen nach Wohnbezirken getrennt aufzustellen, damit jeder Wähler weiß, welche Personen für seinen Teilort kandidieren. „Unecht“ heißt dieses Verfahren im Gegensatz zu einer „echten Teilortswahl“ deshalb, weil jeder Wähler seine Stimmen nicht nur an die Kandidierenden seines Wohnbezirkes vergeben, sondern auf die aller Teilorte verteilen kann.