Die Diskussion um den Aldi-Grundstücksverkauf geht weiter. Foto: Reimer

Die Aldi-Kaufverträge beschäftigen weiterhin den Oberndorfer Gemeinderat. Einige Räte wollen wissen, was in den Verträgen steht. Dieser Wunsch wird sich wohl Bald erfüllen.

Oberndorf - Zum Ende der jüngsten Sitzung des Gemeinderats beantragte Wolfgang Hauser (CDU) stellvertretend für seine Fraktion die Einsichtnahme in die Aldi-Kaufverträge. Für die Tätigkeit der Räte sei es wichtig, die Verträge zu kennen, so seine Begründung für diesen Schritt. Bürgermeister Hermann Acker erklärte, dass der Einsichtnahme der CDU-Fraktion nichts im Wege stehe und die Räte sich zwecks Termin mit dem ersten Beigeordneten Lothar Kopf abstimmen sollen.

"Streit schade dem Ansehen der Stadt"

Als nächstes stellte auch Thomas Hartmann (FWV) einen Eintrag zur Einsichtnahme. Er konnte fünf weitere Gemeinderäte für dieses Vorhaben gewinnen. Die Aldi-Rechtsstreitigkeiten seien inzwischen weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und würden dem Ansehen der Stadt schaden. Der Fall werfe ein schlechtes Licht auf den Bürgermeister und die Räte, erklärte er. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg offenbare, dass die Stadtverwaltung nicht willens oder in der Lage gewesen sei, dem Informationsbegehren eines Bürgers im Einklang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz nachzukommen, so Hartmann.

Er betonte, dass er nicht von rechtlichen Verfehlungen der Stadtverwaltung beim Abschluss der Verträge ausgehe. Vielmehr sollen Vorwürfe, wie der, dass das Grundstück unter Wert verkauft wurde, entkräftet werden. "Ich als Gemeinderat möchte nach außen vertreten können: ›Ja, ich habe mir den Vertrag angeschaut und es ist alles in Ordnung‹ ", so Hartmann.

Bürgermeister weist Vorwurf zurück

Acker wollte den Vorwurf, dass die Verwaltung gegen das Landesinformationsfreiheitsgesetz verstoße, nicht stehen lassen. "Wir sehen das ganz anders, deswegen haben wir auch die Zulassung zur Berufung beantragt." Es handle sich um eine Rechtsfrage, über die das nächste Gericht noch entscheiden werde. "Wir verhalten uns rechtskonform", sagte er.

Christoph Maaß (AfD) meinte anschließend, dass der entsprechende Paragraf in der Gemeindeordnung besage, dass für die Beantragung der Einsichtnahme zwar ein Viertel des Gemeinderats notwendig sei, die Einsichtnahme selbst dann jedoch für alle Räte möglich wäre. Aufgrund des CDU-Antrags dürften daher nun alle Räte die Verträge einsehen, argumentierte er.

Bürgermeister Acker gab grünes Licht. Der gesamte Gemeinderat werde zur Einsichtnahme eingeladen. Da es sich um eine nicht-öffentliche Angelegenheit handelt, gelte aber nach wie vor die Verschwiegenheitspflicht.

Ende des vergangenen Jahres klagte ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die Stadt. Sein Vorwurf: Die Verwaltung verstoße gegen das Landesinformationsfreiheitsgesetz, da sie ihm die Einsicht in die Aldi-Kaufverträge verweigere. Das Gericht gab ihm recht. In der Januar-Sitzung des Gemeinderats gab Bürgermeister Hermann Acker bekannt, dass die Stadt das Urteil rechtlich anfechten werde.