Falsche Fünfziger sollen junge Leute in der Region in Umlauf gebracht haben. An diesem Mittwoch wird das Urteil im Prozess gesprochen. Foto: ©Gregory Lee – stock.adobe.com

Beim Prozess gegen die neun Angeklagten die im großen Stil Falschgeld in Umlauf gebracht haben sind am Dienstag die Plädoyers gehalten worden.

Zollernalbkreis - Im Prozess vor dem Landgericht Hechingen gegen die neun Angeklagten aus dem Zollernalbkreis, die Falschgeld gekauft und anschließend in Umlauf gebracht haben sollen, wurden beim Fortsetzungstermin am Dienstag die Plädoyers verlesen.

Die jungen Leute sind angeklagt, "falsche Fuffis" im Wert von insgesamt 44 .000 Euro in Umlauf gebracht zu haben. Der Hauptangeklagte steht außerdem wegen eines Drogendelikts vor Gericht.

Der Staatsanwalt forderte für den Hauptangeklagten eine mehrjährige Haftstrafe und hielt den Anwesenden die verschiedenen Anklagepunkte vor. Für die anderen Angeklagten forderte er teils eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, teils nach Erwachsenenstrafrecht.

Haft- und Geldstrafen

Für die Angeklagten die nach Einschätzung des Staatsanwalts ins Jugendstrafrecht fallen, gehen die geforderten Geldstrafen bis zu 5000 Euro. Für einen der Angeklagten beantragte er 30 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Angeklagten, die für den Staatsanwalt nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten, werden bis zu 120 Tage Haft gefordert.

Jugendstrafrecht gefordert

Die Verteidiger stimmten dem Staatsanwalt teilweise zu. Allerdings forderten sie, alle Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die Forderungen der Verteidiger fielen deutlich milder aus, es wurde Bewährung für den Hauptangeklagten und geringere Geldstrafen für die anderen Angeklagten gefordert. Einzelne Anwälte sprachen sich gar für den Freispruch ihrer Mandanten aus.

Die Angeklagten zeigen auch am Dienstag Reue, entschuldigten sich erneut für ihre Taten und bekundeten, "dass so etwas nie wieder vorkommt".

Die Urteile gegen die Angeklagten sollen an diesem Mittwoch ab 11 Uhr gesprochen werden.