Aus der Verkleidung am Bug der "Black Pearl" ist nach dem Binsdorfer Fasnetsumzug 2016 ein Stück gebrochen. Durch die Lücke stürzte eine junge Frau und wurde von dem tonnenschweren Festwegen überrollt. Foto: Maier

Nach Artikel auf schwarzwaelder-bote.de: Verteidigung wirft Richterin bereits vorgefasste Meinung vor.

Geislingen-Binsdorf - Weil die Vorsitzende Richterin befangen sein soll, wurde der Prozess über den tödlichen Fasnetsunfall in Binsdorf vertagt.

Sind zwei Grosselfinger Fasnetsfreunde schuld am Tod einer Frau nach dem Binsdorfer Umzug 2016? Darüber sollte am Donnerstag am Balinger Amtsgericht verhandelt werden.

Doch es kam nicht einmal zur Verlesung der Anklage wegen fahrlässiger Tötung: Der Strafrechtsanwalt Christian Müller, einer der beiden Verteidiger, stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Birgit Goßger. Daraufhin wurde die Verhandlung vertagt.

Goßger hatte diese Woche mit einem Online-Redakteur des Schwarzwälder Boten telefoniert – der aus diesem Gespräch resultierende Artikel ist am Mittwoch auch in der gedruckten Ausgabe unserer Zeitung erschienen. Sein Mandant, so Müller, habe aufgrund der darin zitierten Aussagen der Richterin die nicht auszuräumende Sorge, dass sie bereits eine vorgefasste Meinung über den zur Verhandlung stehenden Sachverhalt habe. Damit wäre sie gegenüber dem Angeklagten befangen, der die Zugmaschine des in den tödlichen Unfall verwickelten Umzugswagens gesteuert hatte.

Goßger sagte, die betreffenden Zitate habe sie in diesem Wortlaut nicht geäußert. Es sei in dem Telefonat nur darum gegangen, ob der Umzugswagen für die Beförderung von Personen gebaut worden war, nicht aber darüber gesprochen worden, ob der Fahrer für den Unfall verantwortlich gewesen ist.

Nun muss die Amtsgerichtsdirektorin Traude Kurz über den Befangenheitsantrag entscheiden. Ob der Prozess am Donnerstag kommender Woche wie geplant fortgesetzt werden kann, und falls ja, mit welcher Richterin, ist bis zu dieser Entscheidung unklar.