Die Stadt will, um den Umbau von Pfaff&Schlauder zu einer Geflüchtetenunterkunft zu verhindern, jetzt den Hebel mittels des Sanierungsziels ansetzen, das zumindest erheblich erschwert werde. Foto: Wegner

Wie geht es weiter mit dem Pfaff- und Schlauder-Areal und der dort geplanten Asylunterkunft? Eine wichtige Rolle könnte das dort geltende Sanierungsgebiet spielen.

Kein Thema wird in Schramberg seit seinem Bekanntwerden so kontrovers diskutiert, keine Pläne werfen so viele Sorgenfalten auf wie die Flüchtlingsunterkunft, die ein privater Investor im ehemaligen Pfaff- und Schlauder-Firmengebäude in der Berneckstraße für den Landkreis als Mieter plant. Nun kommt das Thema in den Gemeinderat: Das Gremium soll eine Nutzung des Gebäudes als eine Sammelunterkunft in seiner nächsten Sitzung ausschließen, indem genau das konkret zu den Sanierungszielen des Sanierungsgebiets Bühlepark ergänzt wird.

„In der Sitzung am 19. November 2020 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet ,Bühlepark’ förmlich festgelegt und die Sanierungssatzung ,Bühlepark’ beschlossen“, führt Stadtplaner Joschka Joos in der Beschlussvorlage aus. Das Thema soll im Ausschuss für Umwelt und Technik am Donnerstag, 19. Oktober, vorberaten werden.

Massive städtebauliche Missstände beheben

Das Sanierungsgebiet umfasse auch das sogenannte „Pfaff- und Schlauder-Areal“. Dieses sei in das Sanierungsgebiet aufgenommen worden, um eine Nachnutzung des seit längerer Zeit leerstehenden denkmalgeschützten Fabrikgebäudes zu erreichen. „Vor allem die Leerstände in exponierter Lage (wie das ehemalige Krankenhausareal und das Pfaff- und Schlauder-Areal) stellen durch ihre untergenutzten Flächen massive städtebauliche Missstände dar, die den Wohnstandort der Talstadt gravierend schwächen und einen Trading-down-Effekt für das Quartier erkennen lassen,“ zitiert Joos aus einem dem Beschluss zugrundeliegenden Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen.

Ziel ist ein „attraktives Wohnquartier“

Sanierungsziel auch für dieses Areal sei die „Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers und Wohnumfeldes“, die „Schaffung weiterer Wohneinheiten“ sowie die Sicherung des Wohnstandortes Schramberg, insbesondere in der Talstadt. Die Sanierungsmaßnahme soll bis zum 31. Dezember 2032 durchgeführt werden.

Die Stadt, betont Joos, strebt weiterhin die Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers an. „Ziel ist – auch im Bereich der ehemaligen Fabrik – die denkmalschutzgerechte Umgestaltung des Fabrikgebäudes in attraktive Wohnungen.“ Weil ein denkmalschutzgerechter Umbau regelmäßig mit höheren Kosten einhergehe, bedürfe es dazu voraussichtlich auch der Schaffung der Voraussetzungen für gehobenen Wohnungsbau, um die erforderlichen Mittel generieren zu können.

Dezentrale Unterbringung angestrebt

Im Juli 2023 nun ging bei der Stadt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Änderung und Nutzungsänderung der ehemaligen Pfaff- und Schlauder-Fabrik zur „Asylunterkunft“ ein, so der Stadtplaner. Beabsichtigt sei ein Umbau des Gebäudes für rund 200 Personen. Nach Kenntnis der Stadt „soll das Gebäude für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis verwendet werden“.

Die Stadt, so Joos, sei sich der großen Herausforderung der Unterbringung geflüchteter Menschen bewusst. Für die Anschlussunterbringung strebe sie – wie zuletzt nochmals von der CDU gefordert – die dezentrale Unterbringung zur besseren Integration an „und konnte bislang ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen“. Zwar gelten für die vorläufige Unterbringung andere Voraussetzungen, die auch eine Unterbringung in größerer Zahl erfordern können. Der Umbau des ehemaligen Fabrikgebäudes mit erheblichen Investitionen „bedingt allerdings eine längerfristige Nutzung“, heißt es in der Vorlage. Sammelunterkünfte jedenfalls in dieser Größenordnung – gleich, von wem sie bewohnt werden – „stellen bereits funktionierende Stadtteile vor große Herausforderungen“. Auch die SPD betonte, die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen zu wollen.

Nicht Zweck des Sanierungsgebiets

Für ein Gebiet, das – wie durch die Sanierungssatzung festgestellt – erhebliche Missstände aufweist, stelle die Ansiedlung einer solchen Sammelunterkunft keine mit dem Sanierungsgebiet bezweckte Verbesserung, „sondern eher eine Verschärfung der städtebaulichen Lage dar“. Das Sanierungsziel, ein attraktives Wohnquartier und Wohnumfeld sowie weitere Wohneinheiten zu schaffen, werde zumindest erheblich erschwert, so die Ansicht der Stadt.

Die Sanierungsziele, so der Beschlussvorschlag, „werden daher ausdrücklich ergänzt um den Ausschluss von Sammelunterkünften im gesamten Sanierungsgebiet“. Zudem heißt es in einem anderen Beschlussteil, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, „die erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sanierungsziele auch im Pfaff- und Schlauder-Areal durchzusetzen.