Die EU-Kommission will den Schutzstatus von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine um ein Jahr verlängern (Archivbild). Foto: IMAGO/Jens Schicke/IMAGO/Jens Schicke

Kriegsflüchtlinge sollen in der Europäischen Union auch weiterhin einen besonderen Schutz genießen. Was die EU-Kommission den Mitgliedsländern in Brüssel vorgeschlagen hat.

Ukrainische Kriegsflüchtlinge sollen noch bis mindestens März 2025 einen besonderen Schutz in der Europäischen Union genießen. Die EU-Kommission schlug den Mitgliedsländern am Dienstag in Brüssel vor, den Schutzstatus um ein Jahr zu verlängern. Das gebe den mehr als vier Millionen Geflüchteten Sicherheit, erklärte die Behörde. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte den Schritt vor knapp einer Woche angekündigt.

Bisher ist der temporäre Schutz für Ukrainer bis Anfang März 2024 befristet. Nach dem Willen der EU-Kommission soll er nun bis März 2025 verlängert werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits vor einigen Tagen ihre Zustimmung dafür signalisiert. Die EU-Innenminister beraten darüber am 28. September in Brüssel. Nötig ist ein einstimmiger Beschluss der 27 Mitgliedsländer.

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hatten die EU-Staaten erstmals die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz aktiviert. Damit können die Kriegsflüchtlinge ohne Asylverfahren schnell und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Sie können einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert. In Deutschland hatten rund eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer Zuflucht gefunden.