Wegen Computerbetrugs und Diebstahls hatte sich eine 61-jährige Angeklagte aus dem Landkreis vor dem Freudenstädter Amtsgericht zu verantworten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Mitarbeiterin eines Altenheims bereichert sich an schwerst Pflegebedürftigem. Urteil fällt zugunsten der Angeklagten aus.

Freudenstadt - Wegen Computerbetrugs und Diebstahls hatte sich eine 61-jährige Angeklagte aus dem Landkreis vor dem Freudenstädter Amtsgericht zu verantworten. Besonders problematisch in der Beurteilung des Falles war, dass die Frau wegen ähnlicher Straftaten schon einige Male vor Gericht gestanden hatte und verurteilt worden war.

Die Angeklagte, so war zu hören, hatte als ungelernte Pflegehelferin in einem Altenheim gearbeitet und einem ihr anvertrauten schwerst pflegebedürftigen Patienten die Euro-Scheckkarte entwendet und die Geheimzahl in Erfahrung gebracht. So nutzte sie an drei verschiedenen Terminen im Mai des vergangenen Jahres die Gelegenheit und hob vom Konto des Mannes unterschiedliche Geldsummen ab.

Aus einem Schließfach stiehlt sie Geld

Hinzu kam, dass sie sich auch nicht scheute, aus dessen Schließfach bei einer Bank eine beträchtliche Geldsumme zu stehlen. Insgesamt war ein Schaden von 4700 Euro entstanden, die der Geschädigte für Zahlungen an die Krankenkasse vorgesehen hatte.

Zu den Vorstrafen der Angeklagten erläuterte Richterin Jennifer Dallas-Buob, dass sich die Frau wegen verschiedener Straftaten, die allesamt auf Betrug hinausliefen ab dem Jahr 1993 immer wieder hatte rechtfertigen müssen. Stets wurde sie zu Freiheitsstrafen, die auf Bewährung ausgesprochen wurden, verurteilt. In einem Fall hatte sie auch eine Gefängnisstrafe hinnehmen müssen.

So beantragte der Staatsanwalt nun eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Bewährungszeit solle zwei Jahre dauern. Des Weiteren sei der Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite zu stellen.

Staatsanwalt fordert Wiedergutmachung

"Der Schaden muss wieder gutgemacht werden", forderte der Staatsanwalt zusätzlich, setzte aber keinen Zeitrahmen, da die Angeklagte, Arbeitslosengeld II-Bezieherin, praktisch über kein Geld verfügt. Zudem forderte er die Rückzahlung der Gerichtskosten und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Strafmildernd erwies sich, dass die Angeklagte geständig war und betonte: "Es tut mir sehr leid, was ich getan habe." Verteidiger Andreas Huber sah so in seinem Plädoyer keinen Anlass für einen Widerspruch.

Die Richterin schloss sich in ihrem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwalts an. Die Angeklagte hatte zudem versichert, dass sie große Unterstützung in ihrer Kirchengemeinde erhalte, und dass man sich dort um einen Psychotherapeuten kümmern wollte, um gemeinsam die Hintergründe für ihr Verhalten aufzuarbeiten. "Sie sind auf einem guten Weg", betonte die Richterin abschließend.