Gegen einen der Täter im Staufener Missbrauchsfall wird neu verhandelt. (Symbolbild) Foto: dpa

51-jährigem Berufssoldaten droht nun doch die Sicherungsverwahrung.

Freiburg - Das Landgericht Freiburg verhandelt ab der kommenden Woche erneut gegen einen der Täter im Staufener Missbrauchsfall von 2017: Damals hatte der zigfache sexuelle Missbrauch eines zur Tatzeit acht Jahre alten Jungen aus Staufen (Breisgau-Hochschwarzwald) bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Das Kind war von der Mutter und deren pädophilem Freund im Internet anderen Sex-Tätern zur Vergewaltigung angeboten und verkauft worden.

Insgesamt wurden in dem Fall sieben Männer und die Mutter des Jungen zu langen Haftstrafen verurteilt. Einer der Täter war der 51 Jahre alte Berufssoldat Knut S., der im Mai 2018 zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht verhängt.

Darüber und über die Höhe der Haftstrafe muss neu verhandelt werden, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil im Mai 2019 als fehlerhaft begründet erkannt hatte: Das Gericht habe eine mögliche "Hangtäterschaft" des Angeklagten und eine daraus resultierende zukünftige Gefahr weiterer Delikte nicht ausreichend geprüft, hieß es. Auch gegen einen zweiten, aus Spanien stammenden Mittäter, wird das Gericht noch einmal verhandeln und prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht doch gegeben sind: Javier G.-D. war im vergangenen Jahr zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.