Karlsruhe - Es ist ein großer Erfolg für die Freiburger Ermittlungsbehörden: Zwei der Urteile im Staufener Missbrauchsfall vom vergangenen Jahr sind offenbar fehlerhaft gewesen und müssen nun vom Landgericht Freiburg nochmals überprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Urteile gegen den pädophilen Soldaten Knut S. (51) und gegen den spanischen Pädophilen Javier G.-D. (34) aufgehoben.
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