Stefan Bürgelin Foto: Deckert

Einige Angeklagte haben bereits eine Menge auf dem Kerbholz: Diebstahl, Bedrohung, Körperverletzung und Drogendelikte.

Freiburg - Aus ganz Baden-Württemberg werden die elf Angeklagten nach Freiburg gebracht, zahllose Justizbeamte sind mit der Sicherheit im Gerichtssaal betraut. Der elfte Prozesstag im Mammutverfahren um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau in Freiburg brachte jedoch nur wenig neue Erkenntnisse.

Als Kurztermin zur Überbrückung der Sommerpause in dem Verfahren, diente er der Wahrung von Prozessvorschriften. 90 Minuten lang widmete sich Richter Stefan Bürgelin vor allem dem Vorstrafenregister der Tatverdächtigen. Da einige der jungen Männer schon eine Menge auf dem Kerbholz hatten, bevor sie unter den Vergewaltigungsverdacht gerieten, reichte die Verhandlungszeit nur für die Vorstrafen von sechs der elf Angeklagten aus.

Fast alle sind bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Lediglich beim ältesten Verdächtigen, Jekar D. (30), lagen vor dem Prozess keine Vorstrafen vor. Ein weiterer Angeklagter ist zweimal beim Schwarzfahren erwischt worden, und bei einem der Männer wurde das Verfahren wegen illegaler Einreise eingestellt, ansonsten hat er nichts verbrochen. Die meisten Verfahren, zehn an der Zahl, gehen auf das Konto von Timo P. (26): Bei ihm reicht die Zahl der Vorstrafen zehn Jahre zurück und umfasst Delikte wie Diebstahl, Bedrohung, Körperverletzung und Drogendelikte.

Auffällig auch die fünf Einträge zu Muhanad M. (21), der wegen Drogen, Körperverletzung und Beleidigung bereits eine achtmonatige Bewährungsstrafe erhalten hat und dort im Urteil als "sehr aggressiv" beschrieben wird. Der zurückhaltend auftretende junge Mann hat vor Gericht bisher die Rolle des Retters des Opfers innegehabt. Er wird nicht durch Tatsachenbeweise belastet, hat aber der jungen Frau in der Tatnacht wieder auf die Füße geholfen.

Prozessbeobachter gehen davon aus, dass er am Ende freigesprochen werden könnte. Der Prozess wird in zwei Wochen mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Aussagen soll dann auch die Verlobte eines der Angeklagten. Sie hat einen Rechtsbeistand für ihre Aussage beantragt, da sie sich vor öffentlichen Anfeindungen fürchtet.