Ein Feuerwehrmann aus Brigachtal soll womöglich selbst einen oder mehrere Brände gelegt haben. Foto:  

War ein Feuerwehrmann ein Brandstifter? Ein Angehöriger der Feuerwehr Brigachtal soll für einen Wohnhausbrand in Klengen Mitte Mai 2022 verantwortlich sein, so beschrieben in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Konstanz.

Seit Donnerstag muss sich nun das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Bäumler mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung befassen. Durch den Brand, der von einem benachbarten Holzschuppen auf das Einfamilienhaus übergegriffen hatte, war ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro entstanden. Glücklicherweise hatten sich damals die Hausbewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen können.

Schon zu Prozessbeginn zeichnete sich ab, dass sich das Schöffengericht in diesem Verfahren schwerpunktmäßig mit der Bewertung der vorliegenden Indizien beschäftigen muss. Denn der Verteidiger ließ gleich zu Beginn der Verhandlung eine Erklärung seines Mandanten verlauten: „Ich bin unschuldig, und ich weise die gegen mich erhobenen Beschuldigungen zurück.“

Nur zu seinen persönlichen Verhältnissen äußerte sich der Angeklagte. Ruhig gab der ledige Mann Antworten auf die Fragen des Gerichts. Er sei schon mehrere Jahre bei der Feuerwehr Brigachtal aktiv und lebe noch im elterlichen Haus, zusammen mit seiner Mutter.

Haftbefehl aufgehoben Der Angeklagte war in den Fokus der Ermittler gekommen. So war bei den Auswertungen einer privaten Videoaufnahme aus der näheren Umgebung des Brandobjekts festgestellt worden, wie eine männliche Person einige Minuten vor dem eigentlichen Brandausbruch auf dem dortigen Gehweg unterwegs war. Anhand der markanten Jacke dieses Passanten war dann der Mann in Verdacht geraten, denn auch keine weiteren Personen waren vor oder nach dem Brand in diesem Bereich abgelichtet worden. Ein daraufhin verfügter Haftbefehl wurde später wieder aufgehoben, da der Haftrichter keinen dringenden Tatverdacht mehr sah und offensichtlich dahingehende Haftgründe nicht mehr vorgelegen haben sollen. Entgegen dieser amtsgerichtlichen Entscheidung hat das Amtsgericht Villingen dennoch die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen.

Häufung von Kleinbränden In Brigachtal hatte es zwischen den Jahren 2017 und 2022 häufiger gebrannt. Acht Kleinbrände hatte die Feuerwehr löschen müssen. Darunter drei Mülltonnen, ein Anhänger und eine Markise, bis auf einen Kleinbrand immer wieder bei Vollmond. Ein Brandstifter ist in diesen Fällen bislang nicht ermittelt worden. Richter Christian Bäumler wies daraufhin, dass diese Brände in diesem Verfahren nicht zur Debatte stehen.

Der Brandsachverständige Der von der Versicherung beauftragte Brandsachverständige schloss in seinen Bewertungen aus, dass eine elektrische Ursache den Brand ausgelöst hat. Auch ein Brandbeschleuniger oder gar eine Selbstentzündung würden nach Sachlage nicht in Frage kommen. Bei seinen Untersuchungen hatte er im betreffenden Holzschuppen, von dem aus dann der Brand auf das Wohnhaus übergegriffen hatte, zwei mögliche Brandausbruchstellen lokalisieren können. Die Brandlastausdehnung deute auf die darin abgestellten Mülltonnen oder auch auf einen in der Mitte des Schuppens abgestellten Stapel Autoreifen hin.

Glimmende Kippe? Rechtsanwalt Lewedei versuchte wiederholt darzustellen, dass möglicherweise auch eine noch glimmende Zigarettenkippe die Restmülltonne in Brand gesetzt haben könnte. Der Brandsachverständige beurteilte diese Möglichkeit allerdings auf Grund des Zeitfaktors als nicht sehr wahrscheinlich. Da andere Zündquellen ausgeschlossen werden konnten, so der Gutachter, blieb letztlich nur noch das vorsätzliche in Brand setzen. Ein Kriminaltechniker des Landeskriminalamtes hatte in den Brandschuttproben keinen Brandbeschleuniger feststellen können. Auf Grund der Brandausbildung geht der Techniker von einer zeitnahen Zündung aus, so dass die Möglichkeit einer glimmenden Zigarette in der Restmülltonne wegen des Zeitfaktors nicht zwingend in Betracht komme.

Kameraden im Zeugenstand Etliche Feuerwehrkameraden des Angeklagten waren zur Zeugenaussage geladen worden. Der Angeklagte wurde als hilfsbereit und korrekt beschrieben. Er habe sich nicht besonders hervorgetan oder sei nicht durch übersteigertes Handeln aufgefallen. Einer der Feuerwehrkameraden hatte den Angeklagten in der Brandnacht auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus unterwegs in seinem Fahrzeug mitgenommen, als dieser in Richtung des Gerätehauses rannte.

Weiterer Termin Nach seiner Festnahme war der Angeklagte von der Kriminalpolizei vernommen worden. Die Vernehmung war damals auf Video dokumentiert worden. Damit diese Aufnahmen – möglicherweise darin enthaltene, aufschlussreiche Aussagen des Angeklagten – durch die Prozessbeteiligten komplett eingesehen werden können, musste das Schöffengericht einen zusätzlichen, außerplanmäßigen Verhandlungstermin festlegen. Am 27. September wird deswegen das Schöffengericht erneut zusammentreten und den Prozess fortsetzen. Bis zu einem Urteil gilt für den Angeklagten weiter die Unschuldsvermutung.