Am Montag platzte die Bombe: Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt davon, dass ein Angehöriger der Feuerwehr Brigachtal als Brandstifter unterwegs war. Doch der Tatverdächtige ist noch auf freiem Fuß – warum?
Brigachtal - Das Entsetzen in der Gemeinde und in der Region ist groß, nachdem bekannt wurde, dass Polizei und Staatsanwaltschaft ausgerechnet einen Helfer der Freiwilligen Feuerwehr als Verursacher von mehreren Bränden in Brigachtal ansehen.
Nach umfangreichen Ermittlungen hatte nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Konstanz für eine Brandstiftung in Brigachtal ein Tatverdächtiger ermittelt werden können. Offenbar war die Sorge groß, dass der Mann erneut zuschlägt – weswegen das Amtsgericht Villingen-Schwenningen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.
Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht
Doch: Kaum erlassen, wurde dieser außer Vollzug gesetzt. Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, konnte auf Anfrage unserer Redaktion zunächst nicht erklären, wie es dazu kam.
Darüber klärt nun Bernhard Lipp, zuständiger Richter beim Amtsgericht auf. Er macht deutlich: Die vorgelegten Beweise gegen den Tatverdächtigen sind noch nicht gänzlich überzeugend – auch, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft von der Schuld des Mannes überzeugt sind. "Die bisherigen Ermittlungsergebnisse reichen nach Ansicht des Gerichts nicht zur Begründung eines dringenden Tatverdachts aus", erklärt Lipp. Jener dringende Tatverdacht sei aber Voraussetzungen für einen Haftbefehl. Auch Fluchtgefahr bestehe keine.
Tatverdächtiger wohnt unmittelbar am Tatort
Es würde auch nicht ausreichen, dass der Beschuldigte in unmittelbarer Nähe zum Tatort wohnt, "wo sich in der Vergangenheit bereits weitere Brandstiftungen ereignet haben", wie der Richter erklärt. Er betont aber, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.
Die Ermittlungsbehörden beziehen sich bei ihrem Verdacht und der Begründung für den Haftbefehl insbesondere auf den Wohnhausbrand im Mai. Dabei sei ein Carport oder Schuppen neben einem Mehrfamilienhaus angezündet worden – die Flammen griffen auf das Wohnhaus über und zerstörten es. Nur mit Glück schafften es die Bewohner unverletzt nach draußen.
Drei weitere Brände gelegt?
Damit dürfte die Voraussetzungen für eine schwere Brandstiftung erfüllt sein, weil laut Paragraf 306a des Strafgesetzbuches "ein Gebäude, die der Wohnung von Menschen dient durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört wurde". Das Gesetz sieht für einen solchen Straftatbestand eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr dafür vor.
Neben dem Wohnhausbrand wird vermutet, dass der Feuerwehrmann auch für Brandstiftungen an einem mit Heu beladenen Anhänger, einer Scheune sowie möglicherweise auch an einem großen Heuunterstand verantwortlich ist – alles fußläufig zu seinem Wohnort in Klengen erreichbar. Bislang gilt aber die Unschuldsvermutung, trotz der Überzeugung der Ermittlungsbehörden, dass sie den Feuerteufel identifizieren konnten.