Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Frank Rumpenhorst

Es ist die Schock-Nachricht für viele Imker in der Region, die wohl jeder von ihnen bereits befürchtet hat: Die Amerikanische Faulbrut der Bienen hat den Schwarzwald-Baar-Kreis erreicht.

Deutschlandweit überschlagen sich die Nachrichten diesbezüglich – in Lichtenberg, in Untergriesbach und nun eben auch im Schwarzwald-Baar-Kreis ist die Bienenseuche ausgebrochen.

Ausgerechnet in idyllischster Umgebung, in dem Bräunlinger Stadtteil Waldhausen, ist nun ein Bienenstand festgestellt worden, in dem die Amerikanische Faulbrut der Bienen grassiert.

Plötzlich geht es ganz schnell

Auf einmal ging alles ganz schnell, flugs ist von der Seuche nicht nur ein einzelner Imker, sondern gleich 23 betroffen. Denn das Veterinäramt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis und das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hatten den Bienenstand untersucht und schließlich einen Sperrbezirk eingerichtet, in dem man von bislang 23 ansässigen Imkern weiß.

Für sie folgt eine Aufgabe, die für einen Imker ein echtes Worst-Case-Szenario ist: Die Imker müssen ihre Bienenvölker töten. Denn nur so kann dazu beigetragen werden, dass die Bienenseuche nicht weiter verschleppt wird.

„Im Sperrbezirk dürfen keine Bienenvölker umgestellt werden“, informiert das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises am Dienstag um die Mittagszeit. Einfach ein anderes Volk kaufen und von Neuem beginnen? Erstmal nicht: „Es dürfen auch keine Bienenvölker in den Sperrbezirk eingebracht werden.

Wie lange dieser Zustand andauert? Man weiß es nicht. Aufgehoben werden die Sperrmaßnahmen laut der Behörde erst, wenn bei Nachuntersuchungen aller Bienenvölker im Sperrbezirk keine Anzeichen von Faulbrut festgestellt werden können.

Diese Gemeinden gehören zum Sperrgebiet

Zum Sperrgebiet wurde das gesamte Gebiet der Gemarkung Waldhausen, sowie jeweils der östliche Teil der Gemarkungen Bräunlingen, Mistelbrunn und Hubertshofen erklärt. Die genauen Abgrenzungen des Sperrgebiets liegen für die Gemarkungen Mistelbrunn und Hubertshofen an der Grenze zum Waldgebiet Habseck. Für die Gemarkung Bräunlingen verläuft die Abgrenzung des Sperrgebiets über die Kreisstraße K5470 entlang der Gemarkungsgrenze zu Unterbränd bis zur Kreuzplanie, über die Kreuzplanie in Verlängerung bis zum Harzerbrunnen an die Gemarkungsgrenze zu Mistelbrunn. Weiter verläuft das Sperrgebiet entlang der Gemarkungsgrenze Mistelbrunn zur Kreisstaße K5736 über die Gemarkungsgrenze Hubertshofen und trifft im Bereich Uttenbächle die Gemarkungsgrenze von Bräunlingen.

Das Sperrgebiet verläuft entlang der Gemarkung Bräunlingen und trifft im Bereich Grafenhalde die Gemarkung Waldhausen. Beim Kirnbergsee trifft die Abgrenzung des Sperrgebiets auf die Gemarkung Bräunlingen und verläuft entlang der Gemarkungsgrenze Bräunlingen/Unterbränd auf die Kreisstraße K5470.

Was ist die Amerikanische Faulbrut?

Äußerst gefährlich ist die Bienenseuche, weil sie zu einem enormen Bienensterben führen kann. Die Amerikanische Faulbrut gilt als bakterielle Infektionskrankheit, sie befällt die Brut von Bienenvölkern, die dann größtenteils abstirbt und die nachkommen des betroffenen Volks empfindlich reduziert, bis dieses – spätestens im folgenden Winter – so geschwächt ist, dass es größter Wahrscheinlichkeit nach ganz eingeht.

Wie verbreitet sich die Seuche?

Die Verbreitung ist die reinste „Räuberei“, die im Fachjargon tatsächlich auch so heißt. „Darunter versteht man das Phänomen, dass Bienen eines starken Bienenvolkes die verminderte Abwehrbereitschaft eines geschwächten Volkes ausnutzen und sich den Honig direkt aus den Waben des schwachen Volkes holen – mit der Folge, dass sie die Bakteriensporen in den eigenen Bienenstock tragen“, erläutert die Pressesprecherin Sabrina Kwidzinki des Landratsamtes Schwarzwald-Baar in Villingen-Schwenningen . Gebannt ist die Seuche aber auch durch das Einrichten des Sperrbezirks noch lange nicht sicher: Auch durch den unkontrollierten Handel mit Bienenvölkern oder das Schwärmen von Bienenvölkern könne die Bienenseuche verbreitet werden. Und selbst sporenhaltiger Honig, in der Regel aus Übersee, spiele möglicherweise eine Rolle, wenn er etwa aus offenen Honiggläsern zum Beispiel in Glascontainern oder Abfallbehältern von Bienen aufgenommen werde.

So wird die Amerikanische Faulbrut bekämpft

Während in vielen anderen Ländern die Antibiotika-Keulen ausgepackt werden, um der Seuche Herr zu werden, verzichtet man darauf in Deutschland. Die Amerikanische Faulbrut gehört zwar auch hier zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, wird aber mit staatlichen Maßnahmen bekämpft, wie sie nun auch in Waldhausen und den umliegenden Orten ergriffen worden sind: Der betroffene Bienenstand muss gesperrt werden und es wird ein Sperrbezirk festgelegt, in dem, wie erwähnt, weder Bienenvölker umgestellt werden – was Imker gerne tun, um die Bienen an verschiedenen Orten Nektar sammeln zu lassen – noch dürfen neue Bienenvölker in den Sperrbezirk gebracht werden. Ebenfalls wichtig: Der Imker muss alles gründlich desinfizieren. Es gibt Melde-Auflagen. Konkret heißt das: Bienenhalter haben die Standorte ihrer Bienenhaltung dem Veterinäramt zu melden.

Um ein genaues Bild von der Infektionslage zu bekommen und möglicherweise weitere Maßnahmen zu ergreifen oder den Sperrbezirk auszuweiten, werden alle Bienenvölker und -stände in dem Bereich durch die örtlichen Bienensachverständigen und die Amtstierärzte des Veterinäramts auf Amerikanische Faulbrut überprüft. Sie entnehmen Proben, schicken diese ins Labor und sollte ein weiteres Volk betroffen sein, wird auch dieses abgetötet.

Sind die Bienenstände damit verloren?

Das endgültige „Aus“ muss das jetzt aufgetretene Bienensterben übrigens nicht für den jeweiligen Bienenstand bedeuten. Es gebe, wird im Landratsamt der Region erläutert, Maßnahmen zur Sanierung der Bienenstände: etwa das sogenannte Kunstschwarmverfahren. Dieses Verfahren wird angewendet, um Ableger zu bilden und mit deren Hilfe geschwächte Völker zu stärken.

Was ist jetzt mit den Imkern

Aufgehoben werden dürfen die Sperrmaßnahmen erst dann, wenn bei Nachuntersuchungen aller Bienenvölker im Sperrbezirk keinerlei Anzeichen von Faulbrut mehr festgestellt werden.

Auf dem wirtschaftlichen Schaden bleiben die Imker übrigens offenbar nicht in voller Höhe sitzen: Dieser wird über die Tierseuchenkasse abgefangen, denn ebenso wie Schwein, Rind oder Huhn, so müssen dort auch die Bienen von Imkern angemeldet werden.

Droht Gefahr für den Menschen?

Laut Mitteilung des Landratsamtes ist die Amerikanische Faulbrut eine reine Bienenseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar sei. Und auch Honigliebhaber brauchen keine Bedenken haben: „Der Honig kann ohne Einschränkung verzehrt werden.“