Ungarns Regierungschef Viktor Orban (Archivbild) Foto: AFP/ATTILA KISBENEDEK

Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Ungarn ein, da es vermutet, dass Viktor Orbans neues Gesetz gegen „ausländische Einmischung“ Grundrechte von EU-Bürgern verletzt.

Wegen des Verdachts auf massive Grundrechtsverstöße leitet die EU-Kommission ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Nach Kommissionsangaben vom Mittwoch geht es um ein Gesetz, mit dem die Regierung von Viktor Orban „ausländische Einmischung“ verhindern will. In der damit geschaffenen Regierungsbehörde zur Überwachung der staatlichen „Souveränität“ sieht Brüssel ein Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und anderer europäischer Grundrechte in Ungarn.

Das Gesetz und die Ende Januar eingesetzte Behörde schränken nach Ansicht der Kommission unter anderem „das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Wahlrecht der EU-Bürger“ ein, wie es in einer Brüsseler Erklärung heißt. Die Regierung in Budapest hat nun zunächst zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.

Im äußersten Fall drohen Ungarn eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Zwangsgelder. Wegen verschiedener Grundrechtsverstöße etwa beim Asylrecht sind derzeit rund 20 Milliarden Euro an EU-Hilfen für Ungarn eingefroren.