Mit der Seilbahn wird der Kalkstein vom Plettenberg-Steinbruch geholt. Gegen dessen geplante Erweiterung will der Verein NUZ weiter kämpfen. Foto: Visel

Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) gibt sich mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) zur Aufhebung des Ablehnungsbescheids des Landratsamts Zollernalb hinsichtlich der Süderweiterung des Holcim-Steinbruchs auf dem Plettenberg nicht zufrieden.

Dotternhausen - Der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer schreibt an die Vereinsmitglieder: "Neue Prozesse gegen das Regierungspräsidium werden wohl kaum zu umgehen sein."

Die weitere Marschroute soll bei einer Sitzung des NUZ-Gesamtvorstands am Dienstag, 31. August, ab 19 Uhr im Gasthaus Plettenberg in Schömberg zunächst in nichtöffentlicher Diskussion geklärt werden. Der Verein, so Majer, wolle zu der Sitzung auch die Bürgermeister der betroffenen Plettenberg-Gemeinden, die bisher schon Widersprüche gegen das Vorhaben erhoben haben, einladen.

Majer betont in seinem Schreiben, dass das RP die Aufhebung des Ablehnungsbescheids des Landratsamts in einem 36 Seiten langen Bescheid begründet habe. Majer dazu: "Die Entscheidung ist aus teils unglaublichen, ja rechtlich an den Haaren herbeigezogenen Gründen erfolgt".

"Juristische Winkelzüge"

Unglaublich sei besonders der Hinweis auf eventuelle Grundrechtsverletzungen nach Artikel 12 (Recht auf freie Berufsausübung), die mit dem Entscheid des Landratsamts für Holcim verbunden seien. "Was soll das eigentlich? Haben Natur und Bürger keine Rechte nach dem Grundgesetz mehr?", fragt Majer und verweist zudem auf "unwahre Behauptungen" des Präsidiums, etwa dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliege.

Unverständlich für den NUZ-Vorstand ist zudem, dass nach mehrmaligen Aufforderungen zur Vorlage der Antragsunterlagen und Fristverlängerungen, die das Landratsamt Holcim gewährt habe, die Frist um noch einmal drei Monate hätte verlängert werden müssen. Nach dem Gesetz, so Majer, sollte ein solches Verfahren nach sechs Monaten mit eventuellen kurzen Verlängerungen entschieden werden. Sein Fazit zum Vorgehen des Regierungspräsidiums: "juristische Winkelzüge". Ganz zu schweigen von den finanziellen Begünstigungen für Holcim durch die Zuziehung eines betriebsfremden Anwaltsbüros, dessen Kosten nun das Landratsamt, sprich der Steuerzahler, übernehmen müsse.

Zudem seien die 254 vorliegenden Einsprüche der Bürger und Gemeinden in diesem Verfahren vom Regierungspräsidium mit keinem einzigen Wort erwähnt worden. Majer: "Selbst dem Landratsamt wurde es zuletzt dann doch zu viel mit den Verzögerungen und der Hinhaltetaktik von Holcim, da immer wieder Absprachen nicht beachtet und eingehalten wurden."