Das Verfahren zur Erweiterung des Holcim-Steinbruchs auf dem Plettenberg muss auf Entscheid des Tübinger Regierungspräsidiums vom Landratsamt in Balingen wieder aufgenommen werden. Foto: Visel

Überraschende Wendung im Ringen um die Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg: Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat mit Bescheid vom 12. August dem Widerspruch der Firma Holcim gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamts vom 14. Januar abgeholfen.

Dotternhausen/Balingen - Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde hat damit zur Folge, dass das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde rechtlich verpflichtet wird, das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg wieder aufzunehmen, teilt das Landratsamt mit. "Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht – insbesondere vor dem Hintergrund der mittlerweile längeren Verfahrensdauer und der wiederholten Fristverlängerungen – kaum nachvollziehbar", betont Landrat Günther-Martin Pauli.

Die Firma Holcim hatte beim Landratsamt am 28. Juni 2018 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Süderweiterung des Steinbruchs gestellt. Bereits zu Beginn des Verfahrens wurden durch die Genehmigungsbehörde zur Beurteilung des Antrags ergänzende Unterlagen (insbesondere im Bereich Naturschutz) gefordert.

Landratsamt lehnt Antrag aus formalen Gründen ab

Zur Vorlage dieser Unterlagen wurde der Vorhabenträgerin in regelmäßigen Abständen eine Frist gesetzt, welche mehrfach durch das Landratsamt verlängert wurde. Zuletzt hatte die Immissionsschutzbehörde gegenüber der Vorhabenträgerin im September 2020 angekündigt, den Antrag abzulehnen, sollten bis zum 31. Dezember 2020 nicht alle Unterlagen vorliegen.

Nachdem Holcim nach Ablauf dieser Frist und nach mehr als zweieinhalb Jahren Verfahrensdauer weiterhin nicht alle Unterlagen vorlegte, lehnte das Landratsamt den Antrag aus formalen Gründen ab. Hiergegen legte die Holcim beim Regierungspräsidium Widerspruch ein.

Entgegen der Begründung des Landratsamts hat das Regierungspräsidium Holcim nun Recht gegeben und die Entscheidung der Immissionsschutzbehörde als rechtswidrig angesehen. Als Begründung führt das RP im Wesentlichen an, dass die Ablehnung des Antrags unverhältnismäßig gewesen sei. Das Landratsamt hätte der Vorhabenträgerin trotz mehrfacher Fristverlängerung noch mehr Zeit geben müssen, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Begründung widerspricht Rechtsauffassung des Landratsamts

Die Balinger Behörde teilt dazu mit: "Diese Begründung widerspricht deutlich der Rechtsauffassung des Landratsamts, welches darauf hinweist, dass es klare Regelungen im Immissionsschutzrecht gibt, wonach eine Ablehnung des Antrags erfolgen soll, sofern ergänzende Unterlagen nach Ablauf einer durch die Behörde gesetzten Frist nicht rechtzeitig vorgelegt werden."

Gerade vor dem Hintergrund der Vielzahl an Fristverlängerungen wäre es aus Sicht des Landratsamts der Vorhabenträgerin zumutbar und möglich gewesen, zum Fristablauf die ergänzenden Unterlagen nachzureichen: "Dieser Verpflichtung war die Vorhabenträgerin jedoch auch nach mehr als zwei Jahren nicht nachgekommen, weshalb der Antrag aus Sicht des Landratsamts abzulehnen war."