Bei einem Erörterungstermin wegen eines Antrags der Firma Holcim zum Betrieb zweier Wasserbecken auf dem Plettenberg alle Akteure und Einwendergehört. Das Landratsamt muss bis spätestens Ende April über eine Betriebserlaubnis entscheiden.
Es ist keine leichte Aufgabe, welche die Verantwortlichen im Landratsamt des Zollernalbkreises haben: Die Firma Holcim hat im August 2023 einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur „Sammlung von Niederschlagswasser in einem Sedimentationsbecken und der Versickerung in einem nachgeschalten Becken“ gestellt. In einem vielstündigen Erörterungstermin in der Dotternhausener Festhalle wurden alle Akteure und Einwender an einen Tisch gebracht, um der Frage nachzugehen, wie man mit den bestehenden Becken auf dem Plettenberg in Zukunft verfährt.
Matthias Frankenberg, Leiter des Dezernats am Landratsamt, das die wasserrechtliche Erlaubnis ausstellen soll, moderierte die Veranstaltung nach strikten Regeln. Zwischenrufe, aufgeheizte Diskussionen und Ausschweifungen konnte er damit dennoch nicht gänzlich vermeiden. Die Verfahrensleitung liegt seit Oktober in den Händen von Enrico Möller.
Die neue Erlaubnis soll bis Ende 2029 gelten
Ein Vertreter von Holcim Süddeutschland erläuterte das Vorhaben im Detail: Für die bestehenden beiden Becken gibt es seit 2008 eine Betriebserlaubnis, die bis Jahresende 2023 befristet wurde. Die aktuelle Fristverlängerung läuft bis 30. April 2024. Bis dahin müsse die Entscheidung über den neuen Antrag Holcims von Seiten des Landratsamts gefallen sein. Die neue Erlaubnis soll bis Ende 2029 gelten.
Die beiden Becken – eines am tiefsten Punkt des Steinbruchs und ein weiteres im äußeren Bereich – dienen der Sedimentation, der Versickerung und schließlich der Wasserzufuhr in die Quellen. Mit Leitungssystemen und Dränagen wird das Wasser kontrolliert geleitet.
Zum Zankapfel wurde ein „Testlauf“, wie es von Seiten des Landratsamts genannt wurde: Im Dezember wurde aufgrund des starken Niederschlags die Wassermenge, die über die Ableitung aus den Becken geführt wird, zeitweilig auf 33 Liter pro Sekunde erhöht – gestattet vom Landratsamt. Erlaubt sind eigentlich nur 20 Liter pro Sekunde. Auch wenn die Ableitmenge an diesem Tag nicht erörtert werden sollte, spielte diese in die Argumentation der Einwender hinein.
NUZ wirft Holcim „Schönrederei“ vor
Die Absicht Holcims, das auf dem Plettenberg fortzuführen, was seit 2008 besteht, wird im Antrag durch weitere Vorhaben ergänzt: Holcim möchte Wasser aus dem äußeren Becken entnehmen, um damit die Fahrtwege im Steinbruch zu bewässern und Fahrzeuge zu waschen.
Laut Johannes Pommerening, der im Auftrag Holcims ein Gutachten zu den Becken auf dem Plettenberg erstellt hat, funktionieren die Becken sogar bei starkem Niederschlag. Er stellte verschiedene Starkregenszenarien vor, mit dem Ergebnis, dass die Speicherkapazität der Becken nach wie vor vorhanden sei. Holcim-Vertreter sehen dies durch die enormen Regenfälle im vergangenen Mai bestätigt. Damit sei auch die Standsicherheit der Ostböschung nicht in Gefahr.
„Der Hang ist alles andere als sicher“
Anders sehen das die Vertreter der Umweltverbände. Norbert Majer, Vorsitzender der Bürgerinitiative NUZ, warf Holcim „Schönrederei“ und falsche Tatsachen vor: „Mit jedem Kubikmeter, der aus dem Plettenberg herausgenommen wird, fehlen Gesteine, die das Wasser zurückhalten und die Gefahr verstärken“, sagte er. Seiner Auffassung nach reichen die Speicherung und die Versickerungsmöglichkeiten nicht aus. Hans Edelmann, der für den Nabu sprach, stellte das Konzept der Entwässerung auf dem Plettenberg grundsätzlich in Frage. „Der Hang ist alles andere als sicher“, sagte er hinsichtlich möglicher Erdmassen, die über den Osthang in Richtung Hausen am Tann abrutschen könnten.
Majer und Edelmann stellten ebenso wie private Einwender die Unabhängigkeit und die Objektivität des Gutachtens, das Holcim in Auftrag gegeben hat, in Frage. Frankenberg entgegnete, dass bei den Fachbehörden Experten säßen, welche die Gutachten prüfen und einschätzen könnten sowie bei Zweifeln Rat einholten.
Einwender sehen eine Ungleichbehandlung
Zur Erörterung wurden Einwendungen von Bürgern gehört: Zehn gleichlautende sind aus Ratshausen eingegangen sowie zwei ähnlich klingende. Bemängelt wurde, dass Holcim aus den Becken selbst bei großer Trockenheit Wasser entnehmen darf, um die Wege zu wässern – während bei „normalen Bürgern“ Wassersparen angesagt sei. Einwender sehen darin eine Ungleichbehandlung.
Ein weiterer Aspekt, der sowohl von privaten Einwendern als auch von den Kommunen angesprochen wurde, ist der Klimawandel. Starkregen würde zunehmen, die Folgen für Natur und Bevölkerung seien unabschätzbar. Währenörterungstermind Holcim der Meinung ist, dass die Becken mit Ableitung einem „Jahrhundertregen“ standhalten würden, sieht Thomas Bumeister, der als Rechtsanwalt die Gemeinde Dotternhausen vertritt, die Erhöhung der Ableitung über Weihnachten als Beweis genug, dass die Becken im Fall der Fälle nicht genug Wasser fassen können. Und was sei, wenn die Ableitung mal nicht funktioniere?
Entscheidung muss bis Ende April getroffen sein
Gerhard Bumann, Bürgermeisterstellvertreter aus Hausen am Tann, sieht die Pläne Holcims als „leichtsinnig“ an: „Sie spielen mit einem hohen Risiko – Menschenleben.“ Ihm fehle der Hochwasserschutz und eine zweite Ableitung.
Bumeister: „Wir wissen alle nicht so recht, was auf uns zu kommt und ob die Annahmen richtig sind, oder ob es noch viel schlimmer kommt.“ Für letzteren Fall sollte man gerüstet sein. Die Vertreter des Landratsamts werden in den nächsten Wochen alle Argumente auswerten und bis Ende April eine Entscheidung treffen.