Ein vorerst letzter Anblick? Die Hohenschramberg war am 1. September noch beleuchtet – die Abschaltung ist nun angeordnet. Foto: Wegner

Das Bundeskabinett hat bekanntlich Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Was bedeutet das konkret für Schramberg?

Schramberg - Noch vor der Sommerpause hatte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr angekündigt, wohl die eine oder andere Entscheidung zum Energiesparen treffen zu müssen – wohl per Eilentscheid, weil vorerst keine Sitzungen stattfinden würden. Das hat sich, erklärt sie im Gespräch mit unserer Redaktion, inzwischen größtenteils aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung des Bundes erledigt. "Es gibt nun eine gesetzliche Pflicht, bestimmte Dinge zu tun – und dabei auch keinen Spielraum mehr", so Eisenlohr.

Dunkle Burgen

So würden die meisten auch in Schramberg zum Diskurs stehenden Sparpotenziale ohnehin verpflichtend vorgegeben, erklärt sie am Freitagvormittag. Die Regelungen sind zum 1. September in Kraft getreten und gelten bis Februar 2023. Darunter fällt auch das Schramberger Dauer-Diskussionsthema: die Burgenbeleuchtung. Da heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung: "Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist." Die Abschaltung der Burgenbeleuchtung wie auch jene des Schlosses wurde angeordnet, so Eisenlohr, "auch die jeweiligen Bürgervereinigungen wissen Bescheid". Die Hauptfasnet findet übrigens im kommenden Jahr im Februar statt.

Maximal 19 Grad im Büro

Schon vor der Sommerpause habe sie entschieden, dass in den Büros in den Verwaltungsgebäuden maximal 20 Grad Celsius sein dürften – die Energieeinsparverordnung schreibt nun maximal 19 Grad Celsius vor, gibt sie ein weiteres Beispiel. Zudem würde beispielsweise das warme Wasser in Toiletten und Waschräumen abgeschaltet oder die Flure nicht mehr beheizt, Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Kälble habe im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten bereits erläutert, dass die Wassertemperatur der Bäder um zwei Grad Celsius gesenkt werden soll. Eine mögliche Maßnahme darüber hinaus wäre eine Abschaltung der Dampfgrotte. Kindergärten, Schulen und unser Spittel sind von den Maßnahmen nicht betroffen. Eisenlohr stellt klar: "Natürlich werden alle Bereiche geprüft, in denen es Änderungen durch gesetzliche Vorgaben gibt – und diese dort dann auch umgesetzt."

Hinsichtlich des Arbeitsaufwands begrüßt Eisenlohr die Verordnung: "Ich finde es gut, dass es bundeseinheitliche Regeln gibt. So weiß jeder, was zu tun ist und nicht jeder Bürgermeister muss selbst bestimmen, was umgesetzt wird, und was nicht." Andernorts wird die Auslegung der Verordnungsregelungen bereits stark diskutiert, so befürchteten beispielsweise Handball-Profivereine finanzielle Einbußen durch nun verbotene elektrische Bandenwerbung.

Zusätzlich zum Pflichtprogramm

Dazuhin gebe es noch einige Themen, die aktuell "on top", also zusätzlich zum Pflichtprogramm geprüft würden, informiert Eisenlohr. "Ein Beispiel wäre eine Verkürzung der Straßenbeleuchtungszeiten. Das wird noch im Technikausschuss besprochen. Oder einige Kommunen haben ihre Brunnen bereits in den vorzeitigen Winterschlaf geschickt", zählt sie auf, ebenso wie sogenannte Perlatoren in viel genutzte Wasserhähne einbauen zu lassen – also Düsen, die durch Luftzufuhr die verbrauchte Wassermenge reduzieren. "Darüber hinaus suchen wir beständig nach Möglichkeiten, weiter Energie zu sparen. Unsere Beschäftigten sind schon sehr sensibilisiert und wir freuen uns über jeden konstruktiven Vorschlag", so Eisenlohr abschließend.