In Freiburg kocht das Thema Clubverbot für Flüchtlinge hoch. Nun rudert eine Disco zurück: Das Verbot sei so nie umgesetzt worden. (Archivfoto) Foto: dpa

Ein Clubverbot für angeblich übergriffige Flüchtlinge wird bundesweit diskutiert, am Donnerstag gibt es in Freiburg einen runden Tisch zum Thema. Ein Discobetreiber rudert nun zurück.

Stuttgart/Freiburg - Nach der hitzigen Debatte über ein Clubverbot für Flüchtlinge in Freiburg ist die Diskothek White Rabbit zurückgerudert: Die Regel sei nie ernsthaft durchgesetzt worden und ohnehin inzwischen außer Kraft gesetzt, hieß es am Dienstag auf der Facebook-Seite des Freiburger Clubs. Die „Badischen Zeitung“ hatte berichtet, dass Discobetreiber in der Stadt entschieden haben, Flüchtlingen den Zugang zu erschweren oder zu verbieten. Als Gründe nannten sie sexuelle Übergriffe und andere Straftaten. Der Polizei ist den Angaben zufolge aber keine massenhafte Zunahme solcher Delikte bekannt.

Die Clubbetreiber des White Rabbit hatten ihre Absicht weiteren Veranstaltern gegenüber in einer Mail angekündigt. Die Diskothek steht im Zentrum der Diskussion. Die Stadt bereitet für Donnerstag einen Runden Tisch zu dem Thema vor, das zu einer bundesweiten Debatte über möglichen Rassismus an Discotüren geführt hat.

Aus Sicht von Peter Bitsch, einem der bekanntesten Clubbetreiber der Stadt, haben die Betreiber des White Rabbit „unglücklich gehandelt“. Er habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass etwa nordafrikanische Männergruppen aggressiver seien, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt. „Wenn was passiert, mischen sich gleich alle ein.“ Er verwehrt sich aber gegen den Rassismusvorwurf. In seinem Club Kagan weise der Türsteher zu große Männergruppen ab, egal welcher Nationalität sie sind.

Von einer „völlig aufgeheizten Stimmung“ seit den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln sprach am Dienstag eine Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, Vera Kohlmeyer-Kaiser. Flüchtlinge dürften nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden, sagte auch der Ombudsmann für die Flüchtlingserstaufnahme im Land, Karl-Heinz Wolfsturm. Ein grundsätzliches Zutrittsverbot für Flüchtlinge sei nicht zulässig.