Der Lahrer Anwalt Ralph Sauer. Foto: Köhler

Ralph Sauer hat bereits 35 000 Diesel-Verfahren geführt. Der jüngste Richterspruch sei eine „kleine Sensation“ für Betroffene.

Seit etwa acht Jahren beschäftigt der Diesel-Skandal Autohalter, Hersteller, Anwälte und Gerichte. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) ein Urteil gefällt, das betroffenen Autobesitzern den Weg zu Entschädigungen deutlich vereinfachen dürfte (wir berichteten).

„Es ist eine kleine Sensation“, sagt der Lahrer Anwalt Ralph Sauer im Gespräch mit unserer Redaktion. Es sei „von juristischer Seite“ und aus Sicht der Betroffenen ein „sehr gutes Urteil“. 35 000 Dieselverfahren hat er nach eigenen Angaben bereits geführt, jetzt geht er davon aus, dass „einige weitere Tausend“ dazu kommen. „Die Hürde, Schadensersatz zu erhalten, war immer relativ hoch. Jetzt hat der BGH gesagt, dass alle Diesel-Fahrer mit Abschaltanlage einen Anspruch haben“, erklärt der Jurist. Ein Gutachten sei somit nicht mehr nötig. „Es ist im Grunde ein Gutschein im Wert von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises“, so Sauer.

Halter von Fahrzeugen mit der illegalen Einrichtung müssten mit einer Stilllegung ihrer Autos rechnen. „Das ist eine reale Bedrohung, selbst Hersteller weisen darauf hin.“ Sauer empfiehlt betroffenen Diesel-Besitzern deshalb, sich neben der anteiligen Kaufpreiserstattung auch – und insbesondere – dafür weiteren Schadenersatz zu sichern. „Wenn die Stilllegung erst in zwei bis drei Jahren oder später kommt, wäre das Auto nichts mehr wert und Ansprüche gegen den Hersteller bereits verjährt.“