Eventuell muss der Schiedsrichter der Partie FSV gegen Tuttlingen auch noch mit Konsequenzen rechnen. Foto: Eibner

Wie erwartet wird die abgebrochene Partie zwischen der FSV Schwenningen und dem SC 04 Tuttlingen für den SC gewertet. Aber es gibt eine Überraschung.

Das Sportgericht des Württembergischen Schwarzwaldes unter dem Vorsitz von Jürgen Kopp (Hardt) nimmt auch den damaligen Unparteischen aus Sindelfingen mit in die Verantwortung. Aufgrund "dessen Fehlverhaltens" (Zitat aus dem Urteilstext des Bezirkssportgerichts) am Sonntag, 23. Oktober, auf dem FSV-Sportplatz wird gegen den Schiedsrichter ein Verfahren eingeleitet, was in der Gerichtsbarkeit des Fußballsports in der Regel eher eine Ausnahme ist. Wie dieses ausgeht, ließ Matthias Harzer, der Bezirksspielleiter aus Dunningen-Seedorf, am Freitagabend offen. Das Bezirkssportgericht sah es aber aufgrund der verschiedenen Stellungnahmen als erwiesen an, dass auch das Verhalten des Schiedsrichters in diesem Bezirksliga-Spiel noch eingehend beleuchtet werden muss. "Das ist ein vom Spielabbruch abgekoppeltes neues Verfahren", erklärt Matthias Harzer.

Geht die FSV in Berufung?

Der Unparteiische gehört zur Schiedsrichter-Gruppe Böblingen und wurde in den vergangenen zwei Wochen, so der dortige Bezirksschiedsrichter-Obmann Achim Gack, nach den Vorkommnissen in Schwenningen Ende Oktober nun zum eigenen Schutz aus dem Spielbetrieb erst einmal herausgenommen.

Die FSV Schwenningen hat die Möglichkeit nach dem Urteil in Berufung zu gehen. Ob die Verantwortlichen dies auch tun werden, war am Freitagabend noch offen.

Konstruktive Aussprache mit Schwenninger Verantwortlichen

Bezirksspielleiter Matthias Harzer und auch Bezirksvorsitzender Marcus Kiekbusch hatten übrigens in dieser Woche eine konstruktive Aussprache mit den Verantwortlichen der FSV. "Wir haben ihnen erklärt, dass es immer eine ungute Geschichte ist, aus Protest frühzeitig den Platz zu verlassen. Gibt es Kritik am Verhalten des Schiedsrichters, können dies beide Vereine immer noch im Spielbericht danach vermerken. Dies ist in so einem Fall der bessere Weg", gibt Matthias Harzer zu verstehen.