Konsum und Ausschank an allen Tagen untersagt. Einzelne Orte aufgelistet.
Schramberg - Das Landratsamt Rottweil hat auch für die Stadt Schramberg ein Verbot für Ausschank und Konsum von Alkohol über die gesamten Fasnetstage erlassen.
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Gesamtstadt
Für die Gesamtstadt Schramberg gilt dies auf allen Schulhöfen im Stadtgebiet inklusive Berufsschulzentrum mit Turn- und Festhalle und den dazugehörigen Parkplätzen sowie auf allen Sportplätzen sowie dem Hallenbad und seinem Parkplatz.
Talstadt
In Schramberg-Talstadt sind in diese Liste die Schiltachstraße zwischen Fristo-Markt und Schloss, der Paradiesplatz, die komplette Hauptstraße mit der Fußgängerzone und den Rathausplätzen, die Marktstraße, die Sängerstraße, der Park der Zeiten, die Berneckstraße, der Busbahnhof und die Oberndorfer Straße aufgenommen.
Sulgen
In Sulgen gilt das Verbot in der Sulgauer, Schramberger, Heiligenbronner, Rottweiler und Aichhalder Straße sowie in der Garten-, Hardt-, Mariazeller und Lindenstraße. Dazu im Wittumgelände unddem Postwiesenpark.
Waldmössingen
In Waldmössingen sind in der Ortsmitte die Winzelner, Vorstadt-, Seedorfer und Heimbachstraße betroffen, der Erlebnisbauernhof, der Sportplatz sowie das Weiherwasengelände inklusive Abenteuerspielplatz und zugehörigen Parkflächen, das Römerkastell, der Gartenfestplatz, die Kastellhalle mit Parkplatz sowie der Jupa-Grillplatz zwischen Waldmössingen und Heiligenbronn.
Tennenbronn
In Tennenbronn gilt die Verordnung in der Hauptstraße und dem Vorplatz der Ortsverwaltung sowie dem Dorfplatz, dem Kurpark dem Gästetreff Remsbachhof, dem Feriendorf, im Bereich der Festhalle inklusive Parkflächen und dem Dorfweiher.