Eurofighter der Luftwaffe (Symbolfoto) Foto: Christian Charisius/dpa

Zwei Eurofighter fliegen teils im Tiefflug über den Zollernalbkreis, den Kreis Freudenstadt und den Kreis Rottweil. Warum die Maschinen unterwegs waren, erklärt die Bundeswehr.

Militärmaschinen sind am Himmel im Südwesten keine Seltenheit – und dennoch: Wenn sie tief fliegen, sich schon von Weitem mit beinahe ohrenbetäubendem Lärm nähern, dann richten sich die Augen nach oben.

Zum Beispiel am 2. Mai: Zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr vom Typ Eurofighter überflogen die Kreise Zollernalb, Rottweil und Freudenstadt.

„Die Luftfahrzeuge flogen im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebs mit nordwestlichem Kurs südwestlich an Burladingen vorbei, nördlich um Bisingen herum, über den nordöstlichen Bereich von Sulz in den Bereich von Freudenstadt und Baiersbronn“, berichtet ein Sprecher des Luftfahrtamts der Bundeswehr unserer Redaktion.

Bundeswehr: Eurofighter-Flüge regelkonform

Teils waren sie im Tiefflug unterwegs, das bestätigt der Sprecher: Die Luftfahrzeuge flogen im angemeldeten Flugbetrieb in Höhen zwischen 500 Fuß – das sind etwa 150 Meter über Grund – und 4800 Fuß (zirka 1463 Meter) über Grund. „Nach den uns vorliegenden Daten fanden die Flüge regelkonform und unter Beachtung der geltenden flugbetrieblichen Bestimmungen statt“, betont der Sprecher.

Über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik ist demnach militärischer Flugbetrieb zulässig. Die einzuhaltende Tiefflugmindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 1000 Fuß, also etwa 300 Meter über Grund. Doch es geht noch tiefer: „Nach vorheriger Anmeldung darf diese in wenigen - aber unverzichtbaren - festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (zirka 150 Meter) über Grund reduziert werden.“

Im Zollernalbkreis sind die Menschen derartige Spektakel jedenfalls gewohnt: Häufig zu sehen sind beispielsweise Bundeswehr-Tornados bei der Burg Hohenzollern, vor wenigen Wochen war ein A400M bei Bisingen unterwegs.

Ausgenommen von Tiefflügen sind der Bundeswehr zufolge Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern, Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen. „Sie dürfen nur oberhalb spezieller Schutzzonen mit einer Sicherheitsmindesthöhe von 2000 Fuß – zirka 600 Meter - überflogen werden.“