Die Stadt geht davon aus, dass nun der Schlussstrich unter dem Streit um den Bebauungsplan "Rauhäcker" gezogen ist. Der Verwaltungsgerichtshof Leipzig hat die Beschwerde des Anwalts der Familie Messner abgewiesen, die auf den Gewann einen großen Schweinestall bauen wollten. Foto: Gollnow

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hat den Bebauungsplan der Stadt Bad Dürrheim zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Oberbaldinger Gebiet "Rauhäcker" bestätigt, das teilt die Stadt Bad Dürrheim mit. Damit scheint der große Schweinestall vom Tisch.

Bad Dürrheim - Vor fast 10 Jahren hat die Stadt das Bebauungsplanverfahren im Gewann "Rauhäcker" begonnen. Der Bebauungsplan sollte zunächst großräumig erlassen werden und wurde dann auf den Bereich Rauhäcker beschränkt, wo ein Schweine- und Aufzuchtstall für 1362 Sauen und 5500 Ferkel zuzüglich Nebenanlagen errichtet werden sollte. Aufgrund der mit einem solchen Vorhaben verbundenen Emissionen und der Gefahren für die Kur- und Bäderstadt Bad Dürrheim hat der Gemeinderat das Vorhaben in dieser Form abgelehnt, weshalb eine Größenbegrenzung festgesetzt wurde.

Mehrere Gerichtsverfahren

Der Bebauungsplan war in der Folge Gegenstand sehr kontroverser öffentlicher Diskussionen und verschiedener Gerichtsverfahren, die jedoch sämtlich zugunsten der Stadt entschieden worden sind. Nachdem bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Bebauungsplan in allen Punkten geprüft und für rechtmäßig befunden hatte, konnte nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht keinen Grund für eine Zulassung der Revision gegen dieses Urteil erkennen.

Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sei nicht gegeben, da die vom Anwalt des Klägers aufgeworfenen Rechtsfragen bereits in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt seien. Dies gelte insbesondere für die Festsetzung von Vorsorgewerten, die Bestimmtheit des Bebauungsplans und die von der Stadt ausgewählte Gebietsart. Auch sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von einer anderen höchstrichterlichen Entscheidung abweiche.

In sämtlichen der Gerichtsverfahren gegen den Bebauungsplan hat Rechtsanwalt Torsten Heilshorn aus Freiburg die Stadt vertreten. Seine Einschätzung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: "Wir sind sehr froh über diese Entscheidung. Zwar waren wir immer von der Rechtmäßigkeit der Planung überzeugt, aufgrund der teilweise bislang ungeklärten Rechtsfragen zu einem solchen Bebauungsplan ist diese höchstgerichtliche Bestätigung des Vorgehens der Stadt jedoch sehr erfreulich. Es handelte sich um ein außergewöhnlich vielschichtiges und schwieriges Verfahren, das nur mit einem großen Einsatz aller Beteiligten fehlerfrei bewältigt werden konnte. Dies ist aufgrund einer sehr guten Zusammenarbeit des gesamten Planungsteams gelungen, wobei seitens der Stadtverwaltung insbesondere der Einsatz von Fachbereichsleiter Markus Stein besonders hervorzuheben ist."

Rechtsstreit wahrscheinlich abgeschlossen

Bürgermeister Jonathan Berggötz ist glücklich über die Zurückweisung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht. "Somit ist nun Klarheit geschaffen und es sollte nun Ruhe einkehren. Ich danke einmal mehr stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit diesem Thema beschäftigt waren und einwandfrei gearbeitet haben, unserem Fachbereichsleiter Markus Stein. Ebenfalls konnten wir erneut auf die hohe juristische Expertise unseres Rechtsanwalts Professor Dr. Torsten Heilshorn vertrauen, der das Verfahren bestens begleitet hat", so Bürgermeister Berggötz. Die Stadt geht davon aus, dass der Rechtsstreit über diesen Bebauungsplan damit abgeschlossen ist.