Mit dem Gefangenen-Transporter werden sie nach der Urteilsverkündung abgeholt: Die jungen Männer, auf deren Konto eine Serie von Schuleinbrüchen geht, bleiben in Haft. Foto: Ungureanu

Hechinger Landgericht verhängt Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren.

Zollernalbkreis - Die fünf jungen Männer, die sich wegen einer Serie von Schuleinbrüchen verantworten mussten, bleiben in Haft: Das Landgericht hat Strafen zwischen drei und fünf Jahren und drei Monaten verhängt.

"Es war eine große Serie", sagte der Vorsitzende Richter Hannes Breucker bei der Urteilsbegründung und erinnerte an die 30 Anklagepunkte: "Sie haben über Monate hinweg für große Verunsicherung bei Schülern, Lehrern und Eltern gesorgt." Schulen, argumentierte Breucker, seien als Orte der Bildung und Zukunftsplanung für junge Menschen wichtig für die Gesellschaft. Die Beute, die bei den Einbrüchen gemacht worden sei, stehe in keinem Verhältnis zu dem angerichteten Sachschaden: "Sie haben große Schäden angerichtet, das grenzt an Vandalismus." Das, was die Versicherungen jetzt bezahlen würden, "bezahlen wir alle mit unseren Beiträgen mit". Gericht und Staatsanwaltschaft seien den Angeklagten dahingehend entgegen gekommen, dass auf die Einziehung des Vermögens verzichtet worden sei.

Erst im Lauf der Verhandlung sei klar geworden, welcher ermittlungstechnische Aufwand geleistet worden sei, um die Taten im Einzelnen nachzuweisen. Die ersten fünf Taten habe das Gericht als "einfache" Diebstähle gewertet. "Bandendiebstähle" seien es erst gewesen, als die jungen Männer mit türkischem Pass in stets wechselnder Besetzung zu dritt zum "Arbeiten" fuhren – ganz selbstverständlich, wie der Vorsitzende Richter bemerkte, "so, wie Andere am Tresen stehen".

Beim Strafmaß "am unteren Rand" geblieben

Im Rahmen der Verständigung sei der Strafrahmen stark eingeschränkt worden. "Die Strafen sind weit unter dem, was Sie hätten bekommen können", erklärte der Richter. In diesem engen Rahmen habe das Gericht beim Strafmaß "fein differenziert". Die Vorstrafen hätten mit eine Rolle gespielt, zudem sei zwischen "einfachen" und "bandenmäßigen" Diebstählen unterschieden worden. "Bis zu Ihrer Inhaftierung", sagte Breucker, "haben Sie alles falsch gemacht."

Ein 25-Jähriger wurde wegen bandenmäßigen Einbruchs in 17 Fällen, Sachbeschädigung und Diebstahl zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, sein älterer Halbbruder wegen 15-fachen bandenmäßigen Einbruchs, Sachbeschädigung und Diebstahl zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 23-Jährige, der noch vor der Verständigung ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, bekam eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, die beiden übrigen Bandenmitglieder Strafen von je vier Jahren, wobei beim Einen eine vom Amtsgericht Reutlingen verhängte Freiheitsstrafe mit einbezogen wurde. Beim Strafmaß sei man "am unteren Rand" geblieben, sagte Breucker.

In allen fünf Fällen hatten Drogen eine wichtige Rolle gespielt. Um die Sucht zu finanzieren, musste Geld aufgetrieben werden. Und ein festes Einkommen hatte ja keiner von ihnen. Jetzt kommen vier der fünf Angeklagten in Entziehungsanstalten, um von den Drogen loszukommen. "Es ist nicht die einfachere Möglichkeit, die Zeit rumzukriegen", sagte der Vorsitzende Richter. Es bedeute Entbehrungen, die Familie eine Zeit lang nicht zu sehen, "clean" zu bleiben und nicht rückfällig zu werden. "Ziehen Sie’s durch, dann haben Sie die Bewährungsmöglichkeit", mahnte Breucker, "sonst haben Sie alles versaut."