Das Landgericht Hechingen: Dort wurde am Montag erneut wegen der Einbrüche verhandelt. Foto: Ungureanu

Verteidiger fordern geringstmögliches Strafmaß. Staatsanwalt: "Drogenabhängigkeit entschuldigt nichts."

Zollernalbkreis - Im Prozes gegen fünf junge Männer, die wegen einer Serie von Einbrüchen in Schulen vor Gericht stehen, wurden am Montag die Plädoyers gehalten. Wie berichtet, hatte davor eine Verständigung zwischen Gericht, Verteidigern und Staatsanwaltschaft stattgefunden. Der Deal sieht im Fall von umfassenden Geständnissen den mindestmöglichen Strafrahmen vor.

An diesen Deal hielt sich der Erste Staatsanwalt Markus Engel. Er forderte Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren für den Angeklagten, der gleich zu Beginn ein Geständnis abgelegt hatte, und fünf Jahren beziehungsweise fünf Jahren und sechs Monaten für die beiden Halbbrüder, die bei den meisten Taten dabei gewesen waren.

"Drogenabhängigkeit entschuldigt nichts", sagte Engel. Die Tatobjekte seien Schulen gewesen, und die fünf Männer, die spätestens nach der fünften Einzeltat bandenmäßig unterwegs gewesen seien, hätten in der Bevölkerung für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Davor hatte der psychiatrische Gutachter mit den Angeklagten, die seit neun Monaten in unterschiedlichen Vollzugsanstalten in U-Haft sitzen, mehrere Einzelgespräche geführt. Eine positive Prognose wollte er in keinem Fall abgeben. Alle hatten eine schwierige Kindheit, Streit in der Familie, Probleme in der Schule, abgebrochene Ausbildung, Arbeitsverhältnisse, die wegen Unzuverlässigkeit gekündigt worden waren. Vor allem beim älteren der beiden Halbbrüder, der erst im erwachsenen Alter erfahren hatte, dass die, die er für seine Eltern hielt, eigentlich seine Großeltern waren. Einem Angeklagten bescheinigte der Gutachter ADHS und eine ungewöhnliche Dreistigkeit: Er sei zu einer Gerichtsverhandlung, bei der er wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt war, ohne Führerschein gefahren – mit dem Auto seines Vaters. Aber verminderte Schuldfähigkeit attestierte der erfahrene Psychiater keinem der Fünf.

Positiv zu werten sei aus seiner Sicht, dass alle Angeklagten einen Entzug machen wollten und sich eine Therapie wünschten. Für alle empfahl er die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt nach einer bestimmten Haftzeit. Dem schloss sich auch die Staatsanwaltschaft an.

Um die Anklage zu untermauern, hatte das Gericht Mitarbeiter der Polizeidirektionen Reutlingen und Tuttlingen in den Zeugenstand geladen. Dabei ging es um die Auswertung der GPS-Daten von verschiedenen Fahrzeugen, nachdem GPS-Tracker angebracht worden waren, um aufgezeichnete Telefongespräche und um Handy-Ortung und Funkzellen-Auswertung.

Die Verteidiger der Angeklagten sprachen von einer Gruppendynamik, von einer schrumpfenden Hemmschwelle. Sie forderten unisono das geringstmögliche Strafmaß.

Die Angeklagten selbst erklärten, dass es ihnen Leid tue, dass es bestimmt "das letzte Mal" gewesen sei, dass es "nie wieder vorkommen" werde, dass sie ihr Leben ändern wollten und eine Therapie angetreten hätten beziehungsweise antreten wollten. Einer von ihnen sagte, dass er Entschuldigungsschreiben an die Geschädigten verfasst habe.

Das Urteil wird am Donnerstag, 13. Dezember, um 11.45 Uhr verkündet.