Mit Gefangenen-Transportern waren die Angeklagten aus unterschiedlichen Haftanstalten nach Hechingen gebracht worden. Foto: Ungureanu

Mit Schuleinbrüchen Sucht finanziert: Fünf Angeklagte für Taten in mehreren Landkreisen verantwortlich.

Zollernalbkreis - Fünf Angeklagte, acht Verteidiger, 30 Einzeltaten: Vor dem Hechinger Landgericht müssen sich seit Donnerstag fünf junge Männer wegen schweren Bandendiebstahls verantworten. Zwischen dem 15. Juni 2017 und dem 2. März 2018 waren sie in Schulen und Kitas eingebrochen, hatten Bargeld mitgenommen und damit ihre Sucht finanziert.

In wechselnder Besetzung waren die fünf Männer im Alter zwischen 25 und 33 Jahren, darunter zwei Halbbrüder, im gesamten Zollernalbkreis und darüber hinaus unterwegs gewesen. Mal waren es 3000 Euro aus der Balinger Lauwasenschule, mal 1000 Euro aus der Gemeinschaftsschule in Rosenfeld. Im Hechinger Gymnasium erbeuteten sie einen Werkzeugkoffer im Gesamtwert von 8400 Euro, bei einem Schuleinbruch in Rottenburg sogar 10.000 Euro. Im Gymnasium Ebingen ergatterten sie weitere 4000 Euro, in der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule in Balingen 2950 Euro.

Ein andermal nahmen sie einen Laptop mit, in einem anderen ein Handy und eine Säge. In einem Fall brachen sie auch in das Bürgerbütro in Hechingen ein, nahmen eine Perlenkette und ein paar andere Gegenstände mit. Auch die Kita Blumenwiese in Hechingen wurde heimgesucht. Allein durch das Aufhebeln der Türen an der Freibühlschule in Engstingen entstand ein Schaden von 40 000 Euro. Auch Einbrüche in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen, Freudenstadt, Rottweil und Sigmaringen gehen auf das Konto der Wahl-Hechinger mit türkischem Pass. Seit März sitzen sie in unterschiedlichen Haftanstalten ein.

Zunächst wollte keiner der Angeklagten Angaben zur Sache machen, und nur ein einziger erzählte etwas über seine Person und seine Sucht. In einem nichtöffentlichen Verständigungsgespräch zwischen Strafkammer, Staatsanwalt und Verteidigern einigte man sich schließlich darauf, im untersten Strafrahmen zu bleiben, auf die Zeugenvernehmung zu verzichten, einzelne Anklagepunkte fallen zu lassen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft beim Strafmaß "nicht beträchtlich ins Gewicht fallen". Und man einigte sich darauf, das Verfahren, das ursprünglich sieben Verhandlungstage vorgesehen hatte, auf drei abzukürzen. Vorausgesetzt, die Angeklagten legten umfassende Geständnisse zur Person, zu ihrer Sucht und zu den Vorwürfen ab.

Das taten sie dann auch. Sie erzählten, wie sie von der Schule geflogen waren, die Ausbildung abgebrochen hatten, auf die schiefe Bahn geraten und nach und nach süchtig geworden waren. Und beteuerten unisono, dass sie gerne eine Therapie machen würden und danach einen ordentlichen Abschluss. Einige von ihnen hatten sich während der Untersuchungshaft bereits um Therapietermine bemüht, hatten erste Gespräche geführt.

Beeindruckend war das Vorstrafenregister der fünf Männer. Das Spektrum reichte vom illegalen Besitz einer Schusswaffe über wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zu Körperverletzung, Diebstahl, Urkundenfälschung, Computerbetrug und Beihilfe zur Erpressung. Und das Thema Drogen tauchte wie ein Leitmotiv immer wieder auf. Wiederholt waren die jungen Männer verurteilt worden, meist auf Bewährung, zuweilen auch zu Arbeitsleistungen.

Der psychiatrische Gutachter sah bei den beiden Halbbrüdern keine eingeschränkte Schuld- oder Urteilsfähigkeit, plädierte aber dafür, ihnen in der Haft eine Therapie zu ermöglichen. "Es ist nicht gesagt, dass es dadurch besser wird, aber die Gründe dafür überwiegen", sagte er.

 Die Verhandlung wird am Montag, 10. Dezember, ab 9 Uhr fortgesetzt.