Die Schwarzwaldhalle ist für Donnerstagabend für die Kandidatenvorstellung geblockt. Rund 350 Sitzplätze stehen bereit. Foto: Käser

Gemeinde hält Amtsinhaber Michael Ruf Tür für Rede bei Kandidatenvorstellung offen.

Baiersbronn - Kommt er oder kommt er nicht? Die Gemeinde Baiersbronn hat die Weichen für die offizielle Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl gestellt. Derweil wurde Strafanzeige gegen den Bewerber Samuel Speitelsbach wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt.

Dass er rechtlich gegen Speitelsbach vorgehen wolle, bestätigte Gerhard Gaiser, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Gemeinderat, am Dienstag auf Nachfrage. Er habe die Anzeige selbst bei der Staatsanwaltschaft Rottweil abgegeben. Gaiser bezieht sich auf Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs.

Gaiser: "In meinen Augen nicht tolerierbar"

"Der Hass und das, was Herr Speitelsbach sonst noch von sich gibt, ist in meinen Augen nicht tolerierbar", so Gaiser. Dem Anzeigenschreiben habe er diverse Belege beigefügt, darunter einen Prospekt Speitelsbachs. "Wehret den Anfängen", so Gerhard Gaiser, auch in Hinblick auf aktuelle Bedrohungen an die Adresse von Kommunalpolitikern. Mit Aussagen und kruden Thesen, wie sie Speitelsbach vertrete, werde "das Klima dafür geschaffen".

Ansatzpunkte liefere der bisherige Auftritt Speitelsbachs in der Gemeinde genug. Im Prospekt stehe, er trete für "Bündnis 19/Die Braunen" an, er bezeichne Eva Braun als "Gott" und Adolf Hitler als "Prophet". Er fordere die Abschaffung von Wahlen und spreche sich dafür aus, Flüchtlinge "wie Schweine zu mästen". Ein solches Menschenbild, öffentlich geäußert, könne man nicht widerspruchslos hinnehmen, sagt Gaiser.

Der offiziellen Kandidatenvorstellung sieht der altgediente Sozialdemokrat "mit etwas Beklommenheit" entgegen. Dass jemand die "wirren und konfusen" Gedanken Speitelsbachs teilen könnte, glaube er dennoch nicht. "Das ist mit gesundem Menschenverstand ja auch nicht nachvollziehbar." Er selbst werde zur Vorstellung gehen, um sich selbst ein Bild zu machen, sofern er nicht geschäftlich verreisen müsse. Wie ist generell die Stimmung in der Gemeinde kurz vor dem umstrittenen Termin? "Ich habe den Eindruck, dass das kein so großes Thema im Ort ist", so Gaiser. Die Leute könnten die Lage ganz gut beurteilen.

Ruhig geht auch die Polizei dem Abend entgegen. Laut Harri Frank, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen, ist den Behörden "der Termin bekannt". Die Polizei habe "die Sache auf dem Schirm", gehe im Moment aber nicht davon aus, "dass das eine große Geschichte" wird. Es werde sicher kein Polizeibeamter in der Halle zu sehen sein. Man sei jedoch auf Eventualitäten vorbereitet.

Das trifft auch auf die Gemeindeverwaltung zu. Die Schwarzwaldhalle ist geblockt und bestuhlt. Rund 350 Sitzplätze stehen bereit, so Ordnungsamtsleiter Marko Burkhardt. Bei Bedarf könnten weitere Stühle aufgestellt werden. Außerdem gebe es weitere Stehplätze. Auch der Ablauf ist festgelegt. Beginn ist um 18 Uhr. Fritz Kalmbach, Gemeinderat und ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters, spricht zur Begrüßung. Danach sind für jeden Bewerber exakt 20 Minuten Redezeit vorgesehen. Eine Frage- oder Diskussionsrunde wird es nicht geben. "Wir wissen nicht, ob es eine oder zwei Reden geben wird. Oder gar keine", so Burkhardt. Beide Kandidaten – Amtsinhaber Michael Ruf und Speitelsbach – seien offiziell informiert. Man werde sehen, wer am Donnerstag letztlich da sei. Man sei auf "alle Gegebenheiten vorbereitet".

Der Ablauf folgt ansonsten strikt dem Protokoll. Demzufolge werde es auch "kein gemeinsames Podium" geben, was auch immer passiert. Sollten beide Kandidaten kommen, wären sie nicht gemeinsam in der Halle und bräuchten sich auch sonst nicht zu begegnen. Es seien getrennte Plätze vorgesehen, an denen sich zwei Redner vor ihrem Auftritt aufhalten können.

Wie berichtet, hatte der Gemeinderat ursprünglich beschlossen, eine offizielle Kandidatenvorstellung anzuberaumen, wenn es mehr als einen Kandidaten gibt. Offenbar als klar war, dass außer Ruf nur Speitelsbach auf dem Wahlzettel steht, sollte die offizielle Vorstellung abgeblasen werden. Daraufhin hatte Speitelsbach rechtliche Schritte angekündigt. Deshalb wurde zum ursprünglichen Beschluss zurückgekehrt.

Bereits vor der endgültigen Entscheidung hatte wiederum Michael Ruf mitgeteilt, nicht zur Veranstaltung zu kommen. Er wolle "keinesfalls Teil" von Speitelsbachs "widerwärtigen Inszenierungen" sein und lehne gemeinsame Auftritte ab. Der "Speitelsbach’sche Spuk" verdiene kein festliches Forum, sondern "ein baldiges strafrechtliches Ende". Indes erhält Speitelsbach aus Gründen der Rechtssicherheit Rederecht in der Schwarzzwaldhalle, egal was der Amtsinhaber tut.

Info: Paragraf 130 Strafgesetzbuch

Der "Volksverhetzung" macht sich laut StGb strafbar, wer "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören... gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er die genannten Gruppen "beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet". Das Strafmaß liegt bei drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer "eine Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht", die entweder "zum Hass" gegen eine der genannten Gruppen aufstachelt, zu "Gewalt- oder Willkürmaßnahmen" gegen sie auffordert oder deren Menschenwürde "dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden". Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, "wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost". Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer "öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt".