Erneut sind zwei Kandidaten der AfD-Fraktion dabei gescheitert, ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung gewählt zu werden. Foto: dpa/Marijan Murat

Zum neunten Mal ist die AfD nun damit gescheitert, Vertreter für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung im Landtag wählen zu lassen. Am Montag soll dazu ein Gericht urteilen.

Wenige Tage bevor der Verfassungsgerichtshof des Landes in dem Streit ein Urteil verkünden will, hat die AfD im Landtag erneut versucht, Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung wählen zu lassen. Die Rechtspopulisten scheiterten am Donnerstag zum wiederholten Mal an einer großen Mehrheit im Parlament. Der Abgeordnete Bernhard Eisenhut erhielt 15 Ja-Stimmen und 112 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Sein Fraktionskollege Uwe Hellstern kam auf 14 Ja-Stimmen und 113 Nein-Stimmen. Zwei Angeordnete enthielten sich, zwei Wahlzettel waren ungültig. Nach Angaben der Landtagsverwaltung war die Wahl am Donnerstag die Neunte.

AfD sieht ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt

Das Kuratorium soll die Überparteilichkeit der Landeszentrale sicherstellen. Die Grünen hatten 2022 erklärt, dass die gewählten AfD-Vertreter zuletzt ihr Amt missbraucht hätten, um die Landeszentrale schlechtzumachen. Die AfD hatte damals angekündigt, immer wieder zu versuchen, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen. 

Die Fraktion hatte zudem vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gegen die wiederholte Ablehnung ihrer Kandidaten geklagt. Am Montag will das Gericht ein Urteil in dem Fall verkünden. In der Verhandlung hatte die AfD argumentiert, durch die Ablehnung der Kandidaten werde ihr Recht auf Gleichbehandlung als parlamentarische Minderheit verletzt. 

Landtag: Grundsatz der Gleichbehandlung gilt nicht für Kuratorium

Der Landtag wiederum vertrat den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt. Das Recht auf Chancengleichheit beschränke sich zudem auf das Vorschlagsrecht, und dieses sei immer wieder gewährt worden.