Im Berufungsprozess um die Misshandlung eines Säuglings hat das Landgericht Rottweil das ursprüngliche Urteil bestätigt. (Symbolfoto) Foto: denissimonov – stock.adobe.com

Das Amtsgericht Tuttlingen hatte einen 25-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er seine sieben Wochen alte Tochter misshandelte. Das Landgericht Rottweil schloss sich dem jetzt an.

Kreis Rottweil - Im Berufungsprozess um die Misshandlung eines Säuglings hat das Landgericht Rottweil das ursprüngliche Urteil bestätigt.

Nach Angaben des Gerichts muss der 25 Jahre alte Angeklagte nun eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten antreten.

Ihm wird vorgeworfen, seine damals sieben Wochen alte Tochter misshandelt zu haben. Er soll das Kind vom Wickeltisch auf den Fußboden geschleudert haben. Dabei erlitt das Mädchen einen Bruch am Oberschenkel, Blutergüsse im Gesicht und Schäden im Gehirn.

Im September 2020 bereits schuldig gesprochen

Das Amtsgericht Tuttlingen hatte den Mann im September des vergangenen Jahres wegen Misshandlung des Kindes schuldig gesprochen und ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Im gerade zu Ende gegangenen Berufungsprozess hatte der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers eine verminderte Schuld geltend gemacht. Dies begründete der 25-Jährige demnach mit einer psychischen Erkrankung, außerdem habe er Alkohol und Drogen konsumiert.

Wie es am Mittwoch vom Landgericht Rottweil hieß, leide der Mann zwar zweifelsfrei an einer Persönlichkeitsstörung. Auf den angeblichen Konsum von Drogen und Alkohol gebe es aber keine Hinweise.

Keine Hinweise auf Drogen und Alkohol

Um von einer verminderten Schuld zu sprechen, hätten laut Gutachter aber beide Aspekte – Persönlichkeitsstörung und Drogen – beziehungsweise Alkoholkonsum - zusammentreffen müssen. Daher gelte der Angeklagte als voll schuldfähig, sagte der Gerichtssprecher. Neben dem Angeklagten hatte auch die Staatsanwaltschaft Berufung beantragt und eine Haftstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch das hatte das Landgericht Rottweil abgelehnt, da das Urteil des Amtsgerichts Tuttlingen angemessen sei.

Das nun gesprochene Urteil des Landgerichts in Rottweil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.