Die Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G Plus haben auch nach deren Korrektur erneut für viele Fragen gesorgt. (Symbolfoto) Foto: Oliver Berg/dpa

Die Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G Plus haben auch nach deren Korrektur erneut für viele Fragen gesorgt, vor allem bei vor oder nach der Impfung an Covid erkrankten Menschen. Unsere Redaktion hat nachgehakt.

Oberndorf - Wir haben beim baden-württembergischen Sozialministerium nachgefragt, was in diesen Fällen nun gilt.

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Das gilt nach Genesung und einfacher Impfung

Wer sich nach durchgestandener Covid-Infektion mit einer Dosis impfen lässt, kann auch für sechs Monate ab Tag der Impfung bei der erweiterten 2G-Plus-Regelung auf den tagesaktuellen Schnelltest verzichten.

Dazu, ob sich Genesene mit Einzelimpfung danach boostern lassen müssen, "können wir als Bundesland noch nichts sagen", wie ein Sprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg erklärt. Wer sich jedoch weiterhin das Vorlegen eines Tests sparen möchte, muss sich nach Ablauf der sechs Monate erneut impfen, also mit einer weiteren Dosis boostern lassen.

Impfdurchburch zählt auch als Booster

Wer sich nach der Grundimmunisierung oder einer Einzelimpfung mit dem Coronavirus infiziert, zählt ab dem Zeitpunkt der Genesung genauso wie ungeimpfte Genesene für sechs Monate zur Test-Ausnahmeregelung. So hat diese Infektion nach Impfung momentan die selbe rechtliche Wirkung wie ein Booster.

Weitere Änderung in Sicht?

Wie der Ministeriumssprecher jedoch erklärt, könne sich das noch ändern. "Eventuell wird es irgendwann so kommen, dass man auch erst mit einer Booster-Impfung als vollständig geimpft gilt." Die entsprechende Debatte laufe momentan auf Bundesebene und Österreich habe so etwas auch schon angekündigt.

Ausnahmen bestimmen nicht, wer vollständig geimpft ist

Der Sprecher warnt zudem vor Verwechslung: "Die 2G-Plus-Regelung und die entsprechenden Ausnahmen in Baden-Württemberg regeln nicht, wann eine Person als vollständig geimpft gilt." Es werde lediglich geregelt, dass eine Person mit Booster-Impfung keinen Test mehr benötige, um beispielsweise ins Restaurant zu gehen.

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Besonderheit für Johnson & Johnson-Geimpfte

Die Regelung greife ab dem Zeitpunkt der Booster-Impfung, für Johnson & Johnson-Geimpfte also ab dem Zeitpunkt der Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna.