An den rebellischen Simon Bühler (1745-1830) erinnert bis heute der „Simons-“ oder „Simeshof“. Foto: Harter

Im August 1785 lud Vogt Christian Brüstle (Herrenweg) die Bauern des Lehengerichts in den Schiltacher Ochsen – „in Sachen, wie sie vernehmen werden“.

Was sie hörten, war ein leidiges Thema: 1766 hatte ihr Landesherr, Herzog Carl Eugen von Württemberg, für die Flößerei eine neue „Zunfts-Ordnung“ erlassen. Sie verringerte die Zahl der „Schiffer“ auf zwölf von Schiltach, sechs von Alpirsbach und zwei vom Lehengericht. Damit wurden viele, die bisher Holzhandel und Flößerei betrieben, von dem profitablen Gewerbe ausgeschlossen.

Dies betraf besonders die Lehengerichter, die von der Waldwirtschaft lebten und gewohnt waren, ihr Holz selbst zu vermarkten. Sie flößten es nach Kehl, wo sie die Stämme an den Mann brachten, um den Heimweg dann mit „schwerer Geldkatze“ anzutreten. Dies war ihnen nun verboten – wollten sie ihr Holz loswerden, mussten sie es einem der 20 Schiffer anbieten, ohne dass es etwas zu handeln gab: Den Kaufpreis legten diese in der Schifferschaft fest, als „Taxe“, an der nicht zu rüttelten war. Dies enthob die Bauern zwar der Risiken der Flößerei, doch fehlte ihnen jetzt der Handelsgewinn, der ihre Waldarbeit lukrativ gemacht hätte.

Schiffer machten sich Konkurrenz

Dagegen hatten die Lehengerichter seit Jahren opponiert, Eingaben gemacht und sogar Deputierte zum Herzog geschickt, der ihnen aber „gnädigst befahl“, die Weisheit seiner Politik zu erkennen: Sie sollten sich auf die Erzeugung des Holzes beschränken und den Handel damit den waldlosen Schiltachern überlassen, die sich ebenfalls ernähren müssten. Auch machten sich zu viele Schiffer Konkurrenz, zumal die von Wolfach hier ebenfalls mitmischten.

Dies sahen die Lehengerichter, selber „Herrenbauern“, jedoch nicht ein, zumal sie ein starkes Argument hatten: Das geschriebene „alte Recht“ sprach ihnen die eigene Holzwirtschaft zu. So wollten Christian Röck, vor Reichenbächle, Jacob Röck, Aichberg, und Hans Jörg Bühler, Hofbauer, 1769 ihr Holz wie gewohnt selbst verflößen, was ihnen das Oberamt mit der Androhung von Geld- und Zuchthausstrafen sowie der Konfiskation der Flöße sofort abstellte.

25 Unterschriften

Jetzt, 1785 im Ochsen, erhob sich Simon Bühler vom Liefersberg. Er sprach vom „Flözen als uraltem Recht“, das „dem Lehengericht widersprochen“ werde. Er schlug vor, eine Partie Holz „selbst zu verflözen“, um zu zeigen, dass sie nicht darauf verzichten wollten. Doch bat er um Rückendeckung. 25 unterschrieben, dass „das Lehengericht dazu gesonnen ist, weil er dieses Recht zu erhalten trachtet und es im Namen des ganzen Orts unterfangen will“.

Alsbald ließ Simon Bühler vor Eulersbach „ein Floz einmachen“. Als der Oberamtmann in Hornberg davon erfuhr, verbot er ihm „nachdrücklichst“, damit abzufahren. Bühler bestätigte dies, kehrte aber zum Floß zurück und legte noch am selben Tag ab. Sein Floß hatte elf Gestöre und eine Oblast von 650 Brettern und Dielen. In Kehl und Straßburg erlöste er 610 Gulden, was ihm einen Gewinn von 50 Gulden gegenüber der Schiffer-Taxe brachte.

Maßregelung für Brüstle

Darauf kam es ihm aber nicht an: Als eine Art Blockadebrecher wollte er das alte Floßrecht durchsetzen. Die Regierung in Stuttgart war alarmiert: Vogt Brüstle wurde gemaßregelt, für Simon Bühler hieß es: „Wollen wir wegen seines eigenmächtigen Holzflözens einen großen Frevel (14 Gulden) Strafe angesetzt und ihm weiteres Flözen, bei sonst unfehlbar schärferer Ahndung, ernstlich verboten haben.“ Bühler blieb stur: 1794 hatte er die Strafe noch nicht bezahlt, sodass man ihm mit der Eintreibung durch Soldaten drohte.

Das Floßrecht hat er nicht mehr erstreiten können, sowenig wie Hans Jörg Bühler, Hofbauer, der dies auch noch versuchte. Es bedurfte der Befreiung der Wirtschaft aus staatlicher Bevormundung, dass die Lehengerichter wieder flößen durften.

Dies geschah 1831 unter badischer Herrschaft, der sie 1817 auch ihre kommunale Selbstständigkeit verdankten.