Am heiligen Abend 2018 hat sich der tödliche Unfall, der nun verhandelt wurde, an der Petersburg ereignet. (Archivfoto) Foto: Nölke

Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Verursacher quält die Erinnerung.

Albstadt-Ebingen - Das Amtsgericht Albstadt hat einen 68-jährigen Mann aus Albstadt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte am heiligen Abend 2018 einen Unfall verursacht, bei dem eine 69-jährige Frau starb.

Der Unfall hatte sich am 24. Dezember 2018 gegen 11 Uhr bei der Petersburg an der Einmündung der Ebinger in die Lautlinger Straße ereignet. Der damals 66-Jährige war von Ebingen in Richtung Lautlingen unterwegs gewesen und hatte die Stelle, an der die Ebinger Straße nach rechts in Richtung Badkap und Margrethausen abzweigt, just in dem Augenblick passiert, als die 69-Jährige und ihre siebenjährige Enkelin von links kommend die Kreisstraße überquerten – der Pfad, der von der Fußgängerbrücke über die Bahnlinie nach Norden führt, erreicht die Kreisstraße auf Höhe der Petersburg.

Frau starb noch am Unfallort

Die beiden wurden vom Wagen erfasst. Das Kind, das er gestreift hatte, musste nach Tübingen in die Klinik gebracht werden; der Frau war nicht mehr zu helfen. Sie starb noch am Unfallort.

Wie hatte es dazu kommen können? Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass die beiden Fußgängerinnen wie aus dem Nichts vor ihm aufgetaucht seien – er hatte sie nicht kommen sehen, aber weshalb, das blieb in der Verhandlung unklar. Weder waren Frau und Mädchen gerannt, noch war der Unfallverursacher selbst übertrieben schnell gefahren: 70 Stundenkilometer wären zulässig gewesen; seine Geschwindigkeit lag laut Gutachter zwischen 45 und 60 Stundenkilometern. Der Angeklagte vermeinte, dass ihm ein hohes, weißes Auto die ohnehin durch Schneeregen beeinträchtigte Sicht genommen habe, doch in beiden Punkten mag ihn die Erinnerung trügen: Der Beifahrer des Wagens, der hinter ihm fuhr, hat laut eigener Aussage kein Auto gesehen, das von rechts kommend in die Lautlinger Straße eingebogen wäre, und das Wetter beschreiben er, der Fahrer des Wagens und der Mann der Getöteten, der Frau und Enkelin in einiger Entfernung gefolgt war, übereinstimmend als Nieselregen – den Schneeregen, von dem auch die Polizei zunächst ausgegangen war, hat es offenbar nicht gegeben.

Was bedeutet, dass der Unfallverursacher die Unfallopfer eigentlich rechtzeitig hätte sehen und bremsen müssen – dass er es nicht getan hat, kann er selbst am wenigsten verstehen; er hat das in dem Brief geschrieben, in dem er wenige Tage nach dem Unfall die Familie der Opfer um Verzeihung bat.

Ihn quält die Erinnerung

Anderthalb Jahre nach dem Unglück quält ihn nach wie vor die Erinnerung; er meidet den Unfallort und hat freiwillig die Bestimmungen seiner Fahrerlaubnis spezifizieren lassen: Er darf jetzt nur noch tagsüber und nicht schneller als 80 Stundenkilometer fahren, und er muss dabei verbindlich eine Brille tragen.

Wobei, wie Richterin Gekeler anmerkte, keine dieser Vorkehrungen den Unfall verhindert hätte. Mit ihrem Urteil – 120 Tagessätze à 45 Euro und zwei Monate Führerscheinentzug – folgte sie im Wesentlichen dem Strafantrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Monate Haft auf Bewährung, drei Monate Führerscheinentzug und die Zahlung von zwei Monatseinkommen gefordert.