Aus dem alten Hofele-Haus ist ein Schmuckstück geworden: "Josis Klause" Foto: Schwarzwälder Bote

Viele Infos bei Tag der Städtebauförderung in Tailfingen. Sanierungsziele müssen erfüllt sein.

Albstadt-Tailfingen - Wer ein altes Haus sanieren oder es abreißen und neu bauen will, bleibt nicht unbedingt alleine auf den Kosten sitzen. Den Tag der Städtebauförderung hat das Baudezernat Albstadt genutzt, um Betroffene und Interessierte zu informieren.

Markus Koch, der Leiter der 2005 eingerichteten Stabsstelle Sanierung im Baudezernat der Stadt Albstadt, und seine Kollegen Sylvia Flad und Erwin Straubinger wissen, wie’s geht, und erteilen Häuslebauern und Sanierern gerne Auskunft über Fördermöglichkeiten, wie sie am Tag der Städtebauförderung betonten.

Besonders gefördert werden Projekte in den derzeit vier Albstädter Sanierungsgebieten: Für "Westliche Innenstadt" in Ebingen ist der Bewilligungszeitraum bis 30. April 2020 verlängert worden – dort gewährt Vater Staat bis zu 3,38 Millionen Euro Finanzhilfen insgesamt.

Im Sanierungsgebiet "Hufeisen" in Ebingen gilt bis 31. Dezember 2022 die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung, im Gebiet "Südliche Stadtmitte Tailfingen" fließen bis zu 1,6 Millionen Euro bis 30. April 2023 und im Gebiet "Stadtteilmitte Truchtelfingen" bis zu 900.000 Euro – dort endet der Bewilligungszeitraum am 30. April 2026.

Die Sanierungsziele müssen erfüllt sein

Gefördert werden könnten Grundstücksfreilegungen, also der Abbruch von Gebäuden, sofern das den Sanierungszielen entspricht, das Schließen von Baulücken, das Sanieren und Modernisieren von Gebäuden zur Beseitigung von Missständen und Mängeln, sofern es den Gebrauchswert des Gebäudes erhöht und sich mit dem Sanierungszielen deckt. Darunter fallen die umfangreiche energetische Sanierung und die Möglichkeit, ein Gebäude durch Modernisierung langfristig zu nutzen. Allerdings, so gab Koch zu bedenken, müsse vor Baubeginn stets ein Modernisierungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen werden.

Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert, ebenso wenig wie reine Instandsetzungsmaßnahmen, Luxusmodernisierungen, Einrichtung und Möbel, Solar- und Fotovoltaikanlagen – dafür ist die KfW-Bank zuständig –, und Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden. Hingegen gibt es Geld für die Modernisierung des Heizungssystems, von Sanitäranlagen und -leitungen, Elektroanlagen und -leitungen sowie Malerarbeiten, die Erneuerung von Bodenbelägen sowie energetische Sanierungen – alles im Rahmen einer umfassenden Modernisierung.

In mehr als 20 Sanierungsgebieten hätten Albstädter bisher von solchen Fördermaßnahmen profitiert, so Koch, und ein Euro an Fördermitteln löse sieben weitere Euro an Investitionen aus – davon profitierten dann viele weitere. Koch stellte außerdem weitere Förderprogramme, die in Albstadt greifen, vor, ehe Erwin Straubinger Beispiele für gelungene Sanierungen in Albstädter Sanierungsgebieten zeigte. Und die Besucher im Technischen Rathaus staunten Bauklötze über die Unterschiede "vorher – nachher".