Niederlage vor Gericht: die AfD-Vorsitzende Alice Weidel. Foto: Imago/photothek/Florian Gaertner

Die AfD unterliegt vor Gericht und bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall. Doch die Begründung der Richter hätte konkreter sein müssen, kommentiert unser Autor Christian Rath.

Die AfD durfte vom Verfassungsschutz als möglicherweise extremistisch eingestuft werden. Es gebe konkrete Indizien hierfür, befand nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Dieses Urteil kommt nicht überraschend. Denn bei der Frage, ob ein Verdacht besteht, ist die Schwelle naturgemäß deutlich niedriger als bei der Frage, ob der Verdacht der Wahrheit entspricht.