Der Ausbau des "Autobahn-Kleeblatts" schreitet voran. Doch Photovolatik-Anlagen können auf den Innenflächen nicht entstehen. Foto: Baum

An der Anschlussstelle wird der ein- und abfahrende Verkehr über ein sogenanntes "Kleeblatt" gelöst. Doch was passiert mit den Flächen in den "Kleeblatt-Ohren"? Ist Photovoltaik eine Lösung?

Rottenburg - Ungenützte Flächen in einem Bebauungsbereich bei wachsendem Flächenverbrauch – das ist gesellschaftlich kaum mehr zu vertreten. Der Ergenzinger CDU-Stadtrat Reinhold Baur kam beim Ausbau Autobahn-Kleeblatt deshalb auf die Idee: Wenn schon Flächenverbrauch, dann für ein wichtiges Thema nutzen: die Energie-Gewinnung. Er fragte bereits im Juli im Gemeinderat an, ob in den entstehenden "Kleeblatt-Ohren" Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) installiert werden könnten. Nun gab es die Antwort. Und die lautet: Eigentlich eine gute Idee, aber...

Die Verwaltungsspitze sowie Stadtwerke-Chef Martin Beer, Oberbürgermeister Stephan Neher und Erster Bürgermeister Thomas Weigel holten eine Stellungnahme der Geschäftsbereichsleitung Bau und Erhaltung der Autobahn-GmbH des Bundes ein. Enrico Hinz antwortete in seiner Funktion als Geschäftsbereichsleiter. Hinz verwies auf Gespräche im November 2021. Damals seien der Regierungspräsident Klaus Tappeser aus dem Regierungspräsidium Tübingen sowie Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer aktiv geworden – auch und gerade in der Sache PV-Anlagen – und seien an die Autobahn GmbH des Bundes herangetreten.

Autobahn GmbH befürwortet grundsätzlich Photovoltaik

Hinz stellte das Ergebnis folgendermaßen vor: Man befürworte grundsätzlich verstärkte Anwendung von PV-Anlagen als erneuerbare Energiequelle. Sie prüfe derzeit, wie und unter welchen Voraussetzungen entsprechende Anlagen auf Flächen und Bauwerken in Zuständigkeit der Autobahn-GmbH zur Deckung des Eigenstrombedarfs der Autobahn-GmbH optimal integriert werden können. "Die Autobahn-GmbH wird hierzu ein Konzept zur Installation und Eigennutzung von PV-Anlagen im Zuge der Autobahnen – Straßenkörper einschließlich Nebenanlagen – erstellen und auch umsetzen."

Auch Dritten soll die Errichtung von PV-Anlagen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens grundsätzlich ermöglicht werden. Begrenzungs- und Abstandsvorgaben müssten allerdings eingehalten werden. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sei beispielsweise ein Schutzstreifen von 15 Metern zum Fahrbahnrand vorzusehen.

Gehölzpflanzungen verhindern Photovoltaik

Allerdings wird der Raum auf den "Kleeblatt-Ohren" bereits anderweitig genutzt. Laut den Auflagen aus dem Bundesnaturschutzgesetz musste der Verursacher der Maßnahme die unvermeidbaren Beeinträchtigungen in der Natur und Landschaft durch Naturschutzmaßnahmen und durch Maßnahmen der Landschaftspflege ausgleichen.

So wurde damals gefordert, dass Gehölzpflanzungen in den Innenohren bereits vor Baubeginn umzusetzen sind. Diese Gehölze wurden bereits seit dem Jahr 2017 angepflanzt – eine Abholzung wäre weder sinnvoll noch naturschutzfachlich sinnvoll, so die Stellungnahme der Autobahn-GmbH des Bundes. Die Gehölzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen sind nicht zuletzt Eidechsen-Habitate, die aufwändig umgesiedelt wurden. Das Habitat muss im räumlichen Zusammenhang gewährleistet werden – aus all diesen Gründen sei der Betrieb einer PV-Anlage in den Anschlussinnenflächen der Anschlussstelle Rottenburg und deren Kleeblatt-Ohren leider nicht möglich.