Zollernalbkreis Kleinen Übeltätern geht es an den Kragen

Gert Ungureanu, 22.12.2012 07:00 Uhr

Zollernalbkreis - Seit einigen Tagen ist die neue EU-Trinkwasserverordnung in Kraft. Für Hausbesitzer und öffentliche Einrichtungen gelten strengere Regeln. Ziel ist es, einer Verkeimung durch Legionellen vorzubeugen.

Noch im Frühjahr dieses Jahres hatte Dezernatsleiter Christoph Heneka im Kreistag bekannt gegeben, dass in den Sanitärräumen der Albstädter Kreissporthalle die mikroskopisch kleine Übeltäter überhand nahmen und dringender Handlungsbedarf bestand.

Im Zuge der Sanierung, die allein für die Albstädter Kreissporthalle 160 000 Euro kostete, wurden wassersparende Armaturen angebracht. Die neuen Rohre wurden aus Edelstahl- beziehungsweise Mehrschicht-Verbundrohren als Ringleitung ausgeführt. Der Vorteil: Das Wasser kann ständig zirkulieren, was einer Verkeimung vorbeugt. Zudem wird das Wasser einmal am Tag auf 60 Grad erhitzt, um Keime abzutöten.

Die Erreger, die sich vor allem bei Wassertemperaturen von 30 bis 40 Grad pudelwohl fühlen, sind nämlich nicht ganz unproblematisch. Wie Wasserproben zeigten, waren sie in den 31 Jahre alten Leitungen der Kreissporthalle nicht mehr zu beherrschen.

Was müssen Vermieter beachten? Spätestens bis Ende 2013 und danach alle drei Jahre müssen sie prüfen lassen, ob das Trink­wasser in ihrem Haus gefähr­liche Keime enthält. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Regelung ausgenommen. Größere Anlagen müssen häufiger auf Legionellen unter­sucht werden. Vermieter müssen ein Prüf­labor beauftragen, wenn das Gebäude einen zentralen Warm­wasser­speicher von mindestens 400 Litern hat oder die Leitungen vom Wasser­erwärmer bis zur Verbrauchs­stelle mehr als drei Liter Wasser enthalten.

Nach Angaben des Gesundheitsamts muss auch eine zusätzliche Brauchwasseranlage (etwa zur Regenwassernutzung) der Behörde angezeigt werden. Zudem muss die Verwendung von Aufbereitungsstoffen und ihre Konzentration im Trinkwasser den betroffenen Anschlussnehmern unverzüglich bekanntgegeben und dann jährlich schriftlich oder auf Datenträgern aufgezeichnet werden.

Sollte die Überschreitung des zulässigen Grenzwertes durch die Untersuchung festgestellt werden, muss das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das Untersuchungsergebnis informiert werden. Der Eigentümer als Betreiber der Anlage muss Maßnahmen zur Aufklärung der Ursachen des Befalls einleiten, die eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung enthalten müssen, ob die technischen Regeln eingehalten sind. Zudem muss der Eigentümer eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Mieter ergreifen. Über die Maßnahmen müssen Aufzeichnungen geführt und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das Gesundheitsamt und die Mieter müssen über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und Ein- schränkungen (etwa Duschverbot) unverzüglich informiert werden.

Weitere Informationen: www.zollernalbkreis.de

 
 
Kommentare (1)
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DEZ
22
Roland Späth, 16:22 Uhr

Ein weiterer Schritt

in Richtung 'big brother' 'is watsching ju'. Legionellen spielen eine rel. geringe Rolle, da die meisten Warmwasserbereiter weit über 60Grad erhitzen, die Kaltwasserleitungen sind davon sowieso nicht betroffen. Klar, es gab einen Fall in einem Hotel, was aber ein Einzelfall ist und nicht auf die Mio. Haushalte zurückfallen darf, um eine weitere Geldquelle zu erschliessen und irgendwelchen Laboren Auftrage zuzuschustern. Was mich jedoch brennend interessieren würde, wie es sich mit der Schimmelbildung verhält, die durch die Energieeinsparungsverordnung und die damit verbundene Gebäudehüllendämmung, zudem in den meisten Fällen auch noch 'brandgefährlich' dem Bürger verordnet wurde. Wenn sich in wenigen Jahren die Zahl der Lungenerkrankungen drastisch nach oben entwickeln wird, mutet man wohl dem Hausbesitzer zu, jährlich einen 'Tüv' auf sein Haus machen zu lassen, um dieser Institution Aufträger zu verschaffen. Klar ist, die Gebäudedämmung bringt nur wenig, ist unsagbar teuer und wird die Menschen auf Dauer krank machen. Energie hin oder her, wobei mir gerade noch einfällt, die jüngst favorisierte Holzheizung wird 2020 ebenfalls mit Auflagen zur Abluftreinigung- Feinstaub- beaufschlagt, selbstredend mit zyklischen kostenpflichtigen Untersuchungen durch Bezirksschornsteinfeger.