Rund 180 Zuhörer kamen zum Vortrag über Patientenverfügungen im Gemeindesaal in Salzstetten. Foto: Herzsportgruppe Foto: Schwarzwälder-Bote

Ratgeber: Klaus Rademacher referiert als Gast der Herzsportgruppe über Patientenvollmachten

Waldachtal-Salzstetten. Über da s generationenübergreifendes Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung konnte die Herzsportgruppe Salzstetten Klaus Rademacher als Referenten vom Kreiskrankenhaus Freudenstadt gewinnen.

Die Frage, die jeder für sich stellen sollte ist: "Wer trifft Entscheidungen für mich, meinen Aufenthalt und meine Gesundheitsfürsorge, wenn ich selbst infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung wie Schlaganfall oder Demenz nicht mehr dazu in der Lage bin?"

Offensichtlich berührt dieses Thema viele Menschen, denn die Stühle im Gemeindesaal reichten anfangs nicht aus.

Aus seiner täglichen Krankenhausarbeit berichtete Rademacher sachlich und kompetent. Anhand von Beispielen führte er die Zuhörer behutsam in das Thema ein. Der Referent berichtete, dass es gerade für nahestehende Angehörige oftmals eine unvorstellbare Belastung bedeute, und unter Umständen jahrelange Schuldgefühle, solche zum Teil schicksalhaften Entscheidungen zu verantworten. Sie stellen sich dann immer wieder die Frage: "Habe ich das richtig entschieden?" Deshalb sei es sehr wichtig, sich frühzeitig mit Angehörigen oder einer vertrauten Person zu diesem Thema auszutauschen.

"Es ist ein Irrglaube, dass der Ehepartner ohne Vollmacht für den Partner rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen darf", stellte Rademacher klar. Deshalb sei eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung unerlässlich, um im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber tätigen zu dürfen. Eine Betreuung durch ein Betreuungsgericht könne durch eine Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden.

Eine Vorsorgevollmacht könne man selbst anfertigen. Formulare gibt es im Internet, zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz (BMJV), eine dringend zu empfehlende Beratung erfolge unter anderem von Mitarbeitern der Betreuungsbehörde im Landratsamt oder beim Betreuungsverein. Wer eine Vorsorgevollmacht individuell auf sich zugeschnittenen haben möchte, könne sich auch bei einem Notar beraten und auch gleich eine Vollmacht anlegen lassen. Zwingend sei es, zum Notar zu gehen, wenn es um eine grundbuchrechtliche Angelegenheit gehe.

Wenn jemand keine vertraute Person hat, der er eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte, könne mittels einer Betreuungsverfügung eine Person benannt werden, die im Falle einer erforderlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Der Betreuer werde im Gegensatz zum Bevollmächtigten durch das Betreuungsgericht beaufsichtigt.

Eine Patientenverfügung könne erstellt werden, wenn der Verfügende im Voraus Anweisungen erteilen möchte, wie er nach seinem Willen als Patient ärztlich behandelt werden möchte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, selber darüber zu entscheiden. Je konkreter die Situation beschrieben werde, umso besser. Die eigenen Gedanken über Krankheiten und Sterben niederzuschreiben, könne dabei hilfreich sein.

"Ganz wichtig", hebe Rademacher hervor, "ist möglichst konkret zu bleiben. Nicht schwammig formulieren." Eine aktuelle Ausgabe seines Formulars "Beispielhafter Entwurf einer Patientenverfügung" kann aus dem Internet (Krankenhaus FDS, Geriatrischer Schwerpunkt) ausgedruckt oder in Papierform beim Landratsamt beschafft werden.

Eine Patientenverfügung könne jederzeit widerrufen werden. "Der aktuelle Wille hat immer Vorrang", so Rademacher. Eine Kopie der Patientenverfügung solle den Angehörigen und dem Hausarzt übergeben werden, rät der Referent. Allerdings: Am Ende blieben oft noch Fragen offen, weil nicht immer alles geregelt werden könne.