Verwaltung und Gemeinderat wollen ein ästhetisches Grundgerüst für die Ortsmitte und gleichzeitig Offenheit.

Vöhringen - Das Problem ist bislang nicht gelöst, doch in der Gemeinderatssitzung am Montag gab es immerhin einige Information und Überlegungen zu den Möglichkeiten für die Zukunft der Ortsmitte.

Einig ist man sich zu diesem Zeitpunkt, dass man eine Ideallösung gedanklich noch nicht parat hat, denn was da mit hinein sollte, scheint sich auszuschließen. Konkret geht es im Wesentlichen um das Gebiet "Ortsmitte I", das seit Mitte der 1980er-Jahre im Landessanierungsprogramm war. Zu seinem Vorteil hat sich das Zentrum entwickelt. Da ist man sich einig. Das will man nicht in Frage stellen.

Allerdings haben sich in den vergangenen fast 30 Jahren Vorstellungen und Bedürfnisse bezüglich Wohnen geändert. Bislang sind in allen Grundbüchern im Gebiet noch Sanierungshinweise eingetragen. Nachdem das Projekt vor inzwischen bereits einem halben Jahrzehnt abgerechnet wurde, wäre es an der Zeit, die Vermerke wieder herauszunehmen. Das könnte Wildwuchs bedeuten, was weder Verwaltung noch, so das Stimmungsbild, Gemeinderat wollen. Es muss also eine Handhabe her, mit der die Gemeinde Scheußlichkeiten verhindern kann.

Je ausführlicher, genauer und bestimmter diese Handhabe ist, desto mehr verbaut man Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn jemand wirklich mal einen tollen modernen Entwurf für eine möglicherweise entstehende Baulücke hätte, wäre dieser nicht umzusetzen. Und bei den historischen Gebäuden mit ihrem Charme, aber eben auch den Einschränkungen, die sie mitunter mit sich bringen, könnte es einen Ausbau, der zeitgemäßes Wohnen ermöglicht, erschweren.

Das ist das Dilemma, das die Diskussion bewegt. Die Verwaltung hat die Stadtentwicklungsgesellschaft (STEG) ins Werk gesetzt. Deren Mitarbeiterin Anette Steinmayer-Geiger präsentierte am Montag den Entwurf für eine Gestaltungsrichtlinie. Diese soll greifen, wenn es zu Umbau, Sanierung, Modernisierung oder Neubau von Gebäuden kommt. Auch Objekte wie Carports und Werbeanlagen unterliegen diesen Richtlinien. Sie regeln beispielsweise Materialgestaltung, Textur und Farbe der Oberflächen, definieren Größe und Struktur der Baukörper, schreiben Dachformen vor. Es wird festgelegt, wie Dacheindeckungen auszusehen haben, aber auch wie man mit unbebauten Flächen und Einfriedungen umgehen soll. Das alles passt auf drei DIN-A4-Seiten plus Titelblatt, lässt sich also einfach auf DIN-A3-Blätter drucken und Aus-, Um- oder Neubauwilligen in diesem Gebiet an die Hand geben.

Ob es im Zweifelsfall in einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindern mag, dass diese Bauwilligen etwas ganz anderes realisieren, als in den Gestaltungsrichtlinien steht, daran bestehen nicht nur im Rat Zweifel. Steinmayer-Geiger hält dieses Instrument für ausreichend. Die schärfere, aber auch deutlich schwerere Waffe, eine Gestaltungssatzung, sei eher ‘was für Städte wie Rottweil oder Tübingen, illustriert sie den Unterschied. Bei Auftrag würde sie natürlich auch für Vöhringen eine Gestaltungssatzung in ihrer ganzen Komplexität erstellen. Doch davor haben die Räte mit Blick auf die Entwicklungsmöglichkeiten, so scheint es, Bauchschmerzen. Die Diskussion jedenfalls wird weitergehen.