Immer wieder tauchen rund ums Schwenninger Rathaus ominöse Parkberechtigungen auf. Zuletzt handelte es sich um dieses Exemplar, das mittlerweile entfernt worden sei. Foto: Privat

Schon wieder muss Stadtverwaltung abgelaufene Berechtigung aus dem Verkehr ziehen.

Villingen-Schwenningen - Der Ärger um das Parken rund um das Schwenninger Rathaus nimmt für die Anlieger kein Ende. Zunächst war der Unmut groß, weil es für die durch die monatelange Marktplatzbaustelle weggefallenen Parkplätze in der Innenstadt keinen Ersatz geben sollte für direkt betroffene Anlieger. Der Kampf um die Stellplätze rund um den Marktplatz war groß – und umso größer war dann schließlich auch der Ärger, als Anlieger und dort tätige Geschäftsleute feststellen mussten, wie viele Dienstwagen der Stadtverwaltung dort parken oder wieviele im Rathaus Beschäftigte.

Übergelaufen ist das Fass für die Anlieger spätestens dann, als sie Mitarbeiter der Verwaltung ertappten, wie sie mit dem bloßen Hinterlegen einer Visitenkarte, die sie als städtische Mitarbeiter ausweist, rund ums Rathaus parkte und dafür noch nicht einmal ein Knöllchen kassierten. Bei der Stadt vorstellig geworden, wurde dies mittels einer internen Mitteilung, dass die Rathausangestellten nicht mit dem Hinterlegen irgendwelcher Visitenkarten oder Ausweise kostenlos parken dürften und der Ordnungsdienst Verstöße entsprechend ahnden muss.

Dann kam eine andere Masche in Mode: das Auslegen eines Behindertenausweises in der Windschutzscheibe, der allerdings so geknickt war, dass der Name desjenigen, auf den er ausgestellt war, für den Kontrolleur nicht sichtbar war. Und auch danach währte die Ruhe nicht lange: plötzlich machten Bilder von ominösen Parkausweisen an Autos mit dem Stadtwappen die Runde – wie sich später herausstellte, sollten das längst abgelaufene, ehemals für den Parkplatz in der Austraße gültige Parkberechtigungen für Mitarbeiter der Stadtverwaltung sein. Warum diese nach vielen Jahren in verblüffend tadellosem Zustand, weder vergilbt noch beschädigt und auch nicht an uralten Karossen wieder auftauchten, das konnte bis dato nicht erklärt werden. Vorwürfe von Beobachtern, dass diese Parkausweise neue Kopien und somit quasi gefälscht seien, wies die Stadtverwaltung jedoch von ihren Mitarbeitern.

Seit den jüngsten Vorkommnissen seien alle Mitarbeiter der Verwaltung schriftlich angewiesen worden, nicht mit Auslegung von Visitenkarten, Parkausweisen oder ähnlichem öffentliche Parkplätze zu nutzen, erklärte die Pressestelle des Rathauses gegenüber unserer Zeitung. Doch: Bereits vergangene Woche tauchten rund um das Schwenninger Rathaus erneut merkwürdige Parkberechtigungen auf, diesmal an einem Wagen der Fahrzeugflotte der Technischen Dienste (TDVS). Die "Ausnahme-Genehmigung" soll zum Abstellen des Fahrzeugs an einer Parkuhr ohne Gebühr berechtigen, aber auch im eingeschränkten Halteverbot oder im Anwohnerbereich sowie das Fahren in der Fußgängerzone erlauben und nur während der Ausübung des Dienstes, wenn das Fahrzeug vor Ort benötigt wird, benutzt werden.

Im Februar 2012 ist die Erlaubnis ausgestellt worden, der schlecht leserliche Datumsstempel lässt vermuten, sie sei lediglich bis 31. Dezember 2012 gültig gewesen – und trotzdem prangte sie noch auf der Windschutzscheibe des TDVS-Fahrzeugs, als dieses in Rathausnähe abgestellt worden ist.

Rückfragen bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen bestätigen: Mit dieser Ausnahme-Genehmigung darf gar nicht mehr geparkt werden – nach der Anfrage des Schwarzwälder Boten sei der Ausweis entfernt worden, erklärte Pressesprecherin Madlen Falke. Der Umgang mit Sondergenehmigungen für das Parken, welche vom Bürgeramt damals auch für externe Betriebe, beispielsweise Handwerker, vergeben wurde, sei 2012 grundsätzlich überarbeitet worden: "Seit 2013 gelten hier striktere Regelungen, sodass zum Beispiel auch für die TDVS seit jeher keine Sondergenehmigungen mehr ausgestellt wurden."