Die Feuerwehr Schwenningen musste den Unfallverursacher aus seinem völlig demolierten Wrack schneiden. Foto: Eich

Eigentlich hätte morgen die Verhandlung gegen den 45-jährigen Angeklagten stattfinden sollen, der auf der B 523 einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten verursacht hatte. Doch der Todesfahrer ist weiter verschwunden. Hat er sich in die Karibik abgesetzt?

Villingen-Schwenningen/Tuttlingen - Die Türen verriegelt, das Licht aus und die Terrassenstühle im Innenraum gestapelt: Die Havanna-Bar in Tuttlingen macht nicht den Anschein, als ob hier in den vergangenen Monaten Gäste empfangen wurden. Und tatsächlich. "Kurz nach dem Unfall wurde das Lokal leer geräumt." So erzählen das Nachbarn, die den dazugehörigen Besitzer seit dem folgenschweren Zusammenstoß im April auf der Bundesstraße zwischen Schwenningen und Tuningen nicht mehr gesehen haben.

Mehrere riskante Überholmanöver

Er war es, der nach mehreren riskanten Überholmanövern in den Wagen einer 58-jährigen Frau krachte und die Fahrerin sowie den 61-jährigen Beifahrer damit in den Tod riss. "Das ist eigentlich ein sympathischer Kerl – man hat von ihm gehört, dass er immer vorsichtig gefahren ist." Das was man in der Nachbarschaft der Bar vom Todesfahrer hört, passt nicht zu dem, was Zeugen zu dem Unfall gesagt haben. Mit seinem Kombi habe er nur überholt, wenn Gegenverkehr kam – den Unfall also quasi provoziert.

Seit dem Crash sind nun fast neun Monate vergangen, zur Verantwortung wurde der Mann jedoch noch nicht gezogen. Dies hätte Anfang Dezember eigentlich vor dem Amtsgericht in Villingen geschehen sollen. Doch sein Platz bei der Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung blieb leer. "Es hat sich nicht angedeutet, dass er fernbleiben möchte", konnte damals sein Anwalt das Fehlen nicht erklären.

Umgehend Haftbefehl erlassen

Der zuständige Richter erließ daraufhin umgehend Haftbefehl gegen den Mann und setzte zugleich einen neuen Verhandlungstermin an. Doch dieser wurde zwischenzeitlich wieder gestrichen. "Man hat ihn noch nicht aufgegriffen", erklärt der Direktor des Amtsgerichts, Kurt Gött, auf Anfrage. Auch an seinem bisherigen Wohnort in Tuttlingen wurde er seit dem nicht mehr gesehen – dort berichten Nachbarn, dass nicht mal das direkte Umfeld etwas zu seinem Aufenthaltsort weiß.

Derweil brodelt nach dem Untertauchen natürlich die Gerüchteküche. "Ich bin mir sicher, dass er sich nach Kuba abgesetzt hat", erzählt man in der Nachbarschaft zu seiner Bar, die er im Oktober 2014 eröffnet hatte. Die Vermutungen, dass sich der Mann in sein Heimatland abgesetzt hat, kommen nicht von ungefähr. "Der war erst kurz vor seinem Unfall auf Kuba und hat dort wohl noch Familie." Zudem, so erklärt Polizeisprecher Thomas Kalmbach, bestehe ein internationaler Haftbefehl, der einen Antrag auf Auslieferung für den Fall der Festnahme im Ausland beinhaltet. Grundsätzlich, so Kalmbach, bestehe im Ausland die Möglichkeit über die Botschaft oder sogar mithilfe von Zielfahnder eine Person ausfindig zu machen. "Ob in diesem Fall so agiert wird, weiß ich aber nicht", erklärt der Sprecher.

Kein Auslieferungsabkommen

Sein Kollege Michael Aschenbrenner betont derweil, dass es bei einem Untertauchen auf Kuba "schwierig werden könnte", den Angeklagten wieder nach Deutschland zu bekommen, ein Auslieferungsabkommen bestehe nicht. Allerdings könne man eine Flucht ins Ausland auch nur vermuten, "vielleicht ist er ja in einem anderen Bundesland." Die Polizei jedenfalls würde an seiner Meldeadresse immer genau hinschauen und "man prüft schon auch, wo es ihn hinverschlagen haben könnte", betont der Sprecher.

Dennoch: Noch ist nicht in Sicht, wann der Autofahrer für seine Todesfahrt, bei der er ebenfalls schwerstverletzt wurde, belangt wird. Ein Umstand, der insbesondere für die Hinterbliebenen der beiden Opfer nur schwer zu ertragen sein dürfte.