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Arbeiten wohl in der ersten Oktoberwoche beendet

Von Marc Eich

Gute Nachrichten: Die Bauarbeiten auf der Bundesstraße zwischen Villingen und Mönchweiler laufen nach Plan. In der ersten Oktoberwoche dürfte die Sperrung aufgehoben werden.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Dieser Zwischenstand dürfte für Erleichterung bei den geplagten Anwohnern entlang der Umleitungsstrecke und den genervten Verkehrsteilnehmern sorgen. Wie das Regierungspräsidium (RP) Freiburg auf Anfrage erklärt, läuft auf der B 33 bislang alles nach Wunsch. "Wir sind, nicht zuletzt aufgrund der guten Witterung, genau im Zeitplan", berichtet Pressesprecher Markus Adler. Mittlerweile sei eine Fahrspur bereits fertiggestellt – auf diesem rollt seit dem 12. September der Verkehr von St. Georgen in Richtung Villingen. Auf der anderen Fahrspur habe man am Donnerstag mit dem Einbau der Asphalttragschicht begonnen. Gestern und am Montag ist laut RP die Binderschicht dran, am Dienstag und Mittwoch abschließend die Asphaltdeckschicht.

Restarbeiten stehen an

Anschließend folgen noch weitere Restarbeiten, "unter anderem die Bankettangleichung, das Setzen der Leitpfosten, das Montieren der Schutzplanken und die Herstellung der Fahrbahnmarkierung", so Adler. Diese Maßnahmen sollen in den folgenden Tagen durchgeführt werden. Aller Voraussicht nach soll die Freigabe in der ersten Oktoberwoche erfolgen.

Das dürfte auch diejenigen Ortschaften freuen, die derzeit von der Umleitungsstrecke betroffen sind. Denn seit dem 22. August müssen Autofahrer über Obereschach, Mönchweiler, Königsfeld und über die Schorenkreuzung den Baustellenabschnitt umfahren, während Lkw sogar noch den Schwenk über Neuhausen und Erdmannsweiler nach Königsfeld und weiter zur Schorenkreuzung machen müssen. Grund waren die engen Straßenverhältnisse, unter anderem in der Augenmoosstraße in Obereschach, die nicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geeignet ist.

Dennoch: Da die Anwohner entlang der Umleitungsstrecke mit dem gesamten Verkehr, der sonst auf der Bundesstraße in Richtung Offenburg unterwegs ist, direkt vor der Haustüre konfrontiert wurden, schienen entsprechende Beschwerden vorprogrammiert. Laut dem RP betrafen diese hauptsächlich den Schwerverkehr in den betroffenen Gemeinden auf der Umleitungsstrecke mit Lärmbelästigungen und viel zu schnellem Fahren – so wurde "ein erhebliches Gefahrenpotenzial für querende Fußgänger, Kindergarten- und Schulkindern befürchtet", berichtet der Sprecher von den Klagen.

Mangel an Alternativen

Es sei ihnen bewusst, dass durch den zusätzlichen Verkehr eine Belastung für den Anwohner entsteht, Adler betont jedoch, dass zusätzliche Maßnahmen getroffen wurden, "um den Bedenken von Anlieger und Gemeinden Rechnung zu tragen." Als Beispiel nennt er die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer, Änderungen in der Beschilderung sowie durch Aufstellen einer Fußgängerampel in Erdmannsweiler. Die Beschwerden gegen die Umleitungsführung hätten dementsprechend auch abgenommen. Aus Mangel an Alternativen, so Adler, "müssen wir mit der Umleitungsstrecke zufrieden sein."

Zufrieden dürfte man in den Ortschaften wohl hingegen erst dann sein, wenn auf der Bundesstraße wieder wie gewohnt der Verkehr fließen kann und die Anwohner von Blechkolonnen verschont bleiben.