Wie verhält man sich sinnvollerweise an den besondersunfallträchtigen Stellen im Zollernalbkreis. Das erfuhren die Teilnehmer der Verkehrsschulung für Senioren von Dieter König, dem Leiter der Verkehrserziehung bei der Polizeidirektion Balingen. Foto: Kistner Foto: Schwarzwälder-Bote

Arbeitskreis "Gib Acht im Verkehr" veranstaltet in Straßberg ein Fortbildungsseminar für ältere Autofahrer

Von Martin Kistner

Straßberg. Der Arbeitskreis "Gib Acht im Verkehr" Zollernalb veranstaltet in dieser Woche wieder seine Fortbildungsseminare für ältere Autofahrer. Das erste ging gestern hinter und in der Straßberger Schmeienhalle über die Bühne.

Zuerst wird der Sitz überprüft: Viele Autofahrer haben ein Faible für die Rücklage; sie drehen die Lehne zurück, als ruhten sie im Liegestuhl am Strand. Das mag bequemer sein; gesünder ist die steile Lehne – und im Bedarfsfall auch sicherer: Wer bei der Vollbremsung aufrecht sitzt, der hebt nicht von der Sitzfläche ab und bringt mehr Kraft auf Bremspedal.

Auf die kommt es bei der Vollbremsung an. Nicht bei allen der 14 Senioren, die an diesem Nachmittag der Reihe nach durch die Verkehrskegelgasse steuern und an ihrem Ende in die Eisen treten, löst auf Anhieb das ABS aus: zu zaghaft gebremst. "Da fährt im Hinterkopf die Sorge ums ›Heilix Blechle‹ mit", sagt Karl-Heinz Kießling vom ADAC in Albstadt, "man will dem Auto nicht weh tun." Dem fiktiven Kind auf der Straße nicht weh zu tun ist aber wichtiger; darum will Kießling auf jeden Fall das ABS rattern hören, ehe der Proband wieder aussteigen darf. "Es bringt womöglich nur 30 Zentimeter, aber die können ein Leben retten."

Wo sind eigentlich der Wagenheber und der Abschlepphaken? Gute Frage, nächste Frage: Wo wird der Haken eingehängt, wenn man ihn erst einmal gefunden hat? So mancher Kursteilnehmer erfährt erst jetzt, was es mit den runden Kläppchen in den Stoßstangen seines Wagens auf sich hat. "Deckel weg und reindrehen", sagt Kießling, "und ja nicht nur zwei Umdrehungen!"

Wissenslücken in Sachen Zubehör sind kein altersspezifisches Probleme – gewisse Vorlieben beim rückwärts Einparken schon eher. Sieben Meter lang ist die Übungsparklücke der ADAC-Männer; trotzdem bekommen sie zu hören: "Das habe ich schon ewig nicht mehr gemacht; das krieg ich nicht hin." "Bevor sie ihren Wagen rückwärts in einen Längsparkplatz hineinmanövrieren, fahren manche Senioren lieber viermal um den Block auf der Suche nach dem Parkplatz, in den sie von vorne hinein kommen", sagt Kießlings Hechinger ADAC-Kollege Bernd Schilling. Unnötigerweise – auch unter den Straßberger Kursteilnehmern ist einer, der schon seit zwei Jahren einen Wagen mit automatischer Einparkhilfe fährt. Benutzt hat er sie noch nie und weiß auch nicht, wie sie funktioniert. "Hat mit beim Kauf keiner gezeigt." Das holt Schilling jetzt nach. Parkplatzsuche leicht gemacht.

Die Schlussrunde ist der Theorie gewidmet. Dieter König, Leiter der Verkehrserziehung bei der Polizeidirektion Balingen, geht mit den Kursteilnehmern unfallträchtige Straßen und Plätze im Zollernalbkreis durch. Die Stellen am Stich und unterhalb des badkaps zum Beispiel, wo zweispurige Streckenabschnitte wieder einspurig werden – hier empfiehlt König defensives Fahren: "Sie müssen immer damit rechnen, dass auf dem letzten Meter noch einer von links reinzieht." Oder der zweispurige Kreisverkehr in Ebingen. "Rechts bleiben!", sagt König. "Sie müssen sich die linke Spur nicht antun; die ist ohnehin viel zu kurz. Ich warte nur darauf, dass sie endlich geschlossen wird."

Am Ende erhält jeder der Senioren seine Teilnehmerurkunde. Würde es sich nicht auch für 40-Jährige lohnen, gelegentlich so einen Kurs zu absolvieren? Die 14 nicken – bei vielem, das heute zur Sprache kam, spielt das Alter keine große Rolle, und den Eindruck nachlassender Fahrtüchtigkeit vermittelt hier auch keiner. Warum also macht man so einen Kurs? Statt Gründe aufzulisten, erzählt Dieter König eine Geschichte: "Vor kurzem verursachte ein älterer Herr im Kreis Sigmaringen einen Unfall. Gerichtsverhandlung, der gegnerische Anwalt zog über Senioren am Steuer her. Der Richter beließ es bei einem Monat Führerscheinentzug – der Beklagte konnte unsere Bescheinigung vorweisen."