Anton Wimmer von der Stadtverwaltung leitet die Organisation der Bundestagswahl in St. Georgen. Foto: Kauffmann Foto: Schwarzwälder-Bote

Bundestagswahl: Vorbereitungen laufen seit November letzten Jahres / Nächste Woche beginnt der Endspurt

Eine gute Woche vor der Bundestagswahl ist für die Verantwortlichen bei der Stadt Endspurt angesagt. Bemerkenswert: Obwohl die Zahl der Einwohner gestiegen ist, gibt es etwas weniger Wahlberechtigte. Das hat einen bestimmten Grund.

St. Georgen. Ab Sonntag sind es nur noch sieben Tage bis zur Bundestagswahl – und schon jetzt zeichnet sich ab: Die Zahl der Briefwähler wird am Wahlsonntag einen neuen Rekordwert erreichen. Die Stadtverwaltung rechnet mit insgesamt rund 1600 Stimmen, die in den Briefkasten geworfen werden.

Mehr Stimmen per Brief

Nach dem Stand vom Freitag habe die Stadt genau 1681 Briefwahlunterlagen verschickt, von denen 980 Wahlbriefe wieder bei der Verwaltung eingegangen seien. Das teilte Anton Wimmer auf Nachfrage dem Schwarzwälder Boten mit. Er leitet die Vorbereitungen und Abwicklung der Bundestagswahl in St. Georgen.

Wimmer geht davon aus, dass der Anteil der Briefwähler im Vergleich zur letzten Bundestagswahl um ein gutes Viertel auf etwa 1600 steigt. Der Briefwahlbezirk sei in St. Georgen mit weitem Abstand der größte. Zum Vergleich: Im einwohnerstärksten Urnenwahlbezirk sind gerade einmal 930 Wähler registriert, auf der Gemarkung St. Georgens sind es insgesamt 9252 Personen. Nicht umsonst seien die Helfer, die am Wahltag Briefwahl-Stimmen auszählen, aufgestockt worden.

Warum immer weniger Menschen die klassischen Wahlräume aufsuchen? Wimmer vermutet: "Früher musste man begründen, warum man per Brief wählt. Das muss man inzwischen ja nicht mehr." Vielleicht habe das die Hemmschwelle so weit abgesenkt, dass viele schon Wochen im Voraus ihre Stimmen postalisch abgeben.

Das sollten Wähler wissen

Allen, die den Wahlbrief noch nicht in den Briefkasten geworfen haben, rät Wimmer: "Wichtig ist, die Briefe so schnell wie möglich zurück zu schicken, dass sie noch rechtzeitig vor dem Wahltermin eingehen."

Berücksichtigen sollten Briefwähler die Zeit, die die Post braucht, um den Brief zuzustellen – zu spät eingegangene Sendungen können nicht mehr berücksichtig werden. Auch wer sich eine Woche vorher entscheidet, per Brief zu wählen, sollte sich deshalb sputen.

Alle, die nicht umhin kommen, es auf den letzten Drücker ankommen lassen, können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 18 Uhr, im dem Rathaus abholen. Ob die Wahlbriefe mit eidesstattlicher Erklärung und Stimmzettel dann noch rechtzeitig das Rathaus erreichen? Zwar gebe es eine Sondervereinbarung mit der Post, nach der Wahlunterlagen auch am Sonntag zugestellt werden.

Aber wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seinen Wahlbrief in diesem Fall lieber direkt in den Briefkasten des Rathauses werfen. Theoretisch könnten die Kurzentschlossenen ihre Stimme noch am Sonntag bis 18 Uhr abgeben.

Förmliche Voraussetzungen

Wie Wimmer berichtet, komme es hin und wieder vor, dass sich manche Briefwähler umentscheiden und doch lieber im Wahllokal an die Urne gehen. Er warnt: "Es kann keine Stimme abgegeben werden, wenn die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind." Wähler müssten sowohl im Wählerverzeichnis stehen, als auch den Wahlschein mitbringen, der ihnen die Verwaltung mit den Briefwahlunterlagen zuschickte.

"Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung von uns bekommen hat, sollte sich umgehend melden", betont Wimmer. Wenn ein Wähler nämlich keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, steht er nicht im Wählerverzeichnis. Bis Freitag seien noch Änderungen möglich, danach wird es "beschlossen". Die Folge wäre der Ausschluss von der Bundestagswahl.

Wer nicht wählen darf

Es gibt einige Tausend Menschen in St. Georgen, die nicht wahlberechtigt sind. Bemerkenswert: Während die Stadt seit der vergangenen Bundestagswahl mehr Einwohner verzeichnet, ist die Zahl der Wahlberechtigten im gleichen Zeitraum gesunken. Durften 2013 noch 9535 Personen wählen, sind es dieses Jahr nur noch 9252. Gleichzeitig stieg die Zahl der Menschen, die in der Bergstadt leben, von 12 945 (im Jahr 2013) auf aktuell 13 031 Einwohner.

Diese gegenläufige Entwicklung hat einen einfachen Grund: Menschen, die aus einem anderen Land der Europäischen Union stammen, dürfen ebenso nicht wählen wie Ausländer, die aus einem Nicht-EU-Staat nach St. Georgen gekommen sind.

Wählen darf nur, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens drei Monate in der Bundesrepublik wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist. Alle, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind im Wählerverzeichnis eingetragen.

111 freiwillige Helfer

Die Vorbereitungen auf die Bundestagswahl laufen in St. Georgen bereits seit November 2016. Seither hat die Verwaltung unter anderem Wählerverzeichnisse für die einzelnen Wahlbezirke aufgestellt, Wahlbenachrichti-gungen und Briefwahl-unterlagen verschickt, für öffentliche Bekanntmachungen gesorgt und 111 Helfer organisiert.

Die meisten von ihnen sind städtische Angestellte, etwa im Rathaus, in Kindergärten und Schulen. Wimmer betont, dass ohne die freiwillige Unterstützung die Wahl nicht zu organisieren wäre. Ihnen gelte sein "besonderer Dank". Als Anerkennung erhalten sie vom Bundesinnenminister eine Urkunde.

Letzte Woche vor der Wahl

Auch eine Woche vor der Bundestagwahl am Sonntag, 24. September, gibt es noch viel zu tun.

Für die insgesamt 16 Urnenwahlbezirke werden zum Beispiel Wählerverzeichnisse ausgedruckt, Wahlmappen zusammengestellt und die Helfer mit einer Schulung auf den Wahlsonntag vorbereitet. Der Bauhof kümmert sich währenddessen um die Einrichtung der Wahllokale.

Anträge auf Briefwahlunterlagen können nicht nur postalisch, sondern auch über das Internet abgegeben werden. Auf diesem Weg sind bislang 457 (der insgesamt rund 1600) Anträge eingegangen. Wähler finden den Online-Antrag unter www.st-georgen.de/wahlen.