Eine Woche ist es jetzt her, dass der Leichtathlet Benedikt Karus

Eine Woche ist es jetzt her, dass der Leichtathlet Benedikt Karus aus eigenen Stücken seine vierjährige Dopingsperre wegen der angeblichen Einnahme von EPO öffentlich machte und zugleich beteuerte, niemals verbotene Mittel eingenommen zu haben. Die ausführliche Berichterstattung unter anderem im Schwarzwälder Bote hatte ein lebhaftes Echo in diversen Internetforen zur Folge, in denen seither auch kontrovers über die wissenschaftlich fundierte Basis der angewandten Testmethoden und deren unterschiedliche Ergebnisse in den Labors von Köln und Tokio diskutiert wird.

Wie nicht anders zu erwarten, mischen sich dabei auch kritische Töne hinsichtlich der von Benedikt Karus reklamierten Unschuld in die Debatte. Er selbst aber, so der 26-Jährige auf Nachfrage, habe fast ausschließlich positive Rückmeldungen und Ermutigungen erhalten. "Sogar Sportler, mit denen ich eigentlich nur wenig zu tun hatte, haben sich bei mir gemeldet und teilweise Hilfe angeboten. So war auch die Rede von einem Spendenlauf, um mich finanziell zu unterstützen." Andere Athleten, etwa sein Vereinskamerad Timo Benitz von der LG farbtex Nordschwarzwald, stellten sich demonstrativ an seine Seite und erklärten, Dopingkontrollen jetzt mit deutlich kritischeren Augen zu betrachten.

"An die Öffentlichkeit zu gehen war auch im Nachhinein betrachtet der richtige Schritt und auch so etwas wie eine Befreiung für mich", betont daher Benedikt Karus, der in den vergangenen eineinhalb Jahren seit seiner Suspendierung im März 2015 auch unter der Geheimhaltung litt.

Wie und ob sein Verfahren weiter geht, ist noch offen. Sein Anwalt sei noch bei der Prüfung, ob es sich doch lohnen könne vor den internationalen Sportgerichtshof CAS zu ziehen. "Ich erhalte von vielen Leuten, unter anderem meinem Trainer Jörg Müller, den Zuspruch das zu versuchen, wenn es nur die geringste Chance gibt", so Karus. Er wolle sich später nicht vorwerfen müssen, nicht alle realistischen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Die entsprechende Rechtsfrist läuft bis zum 15. September.