Herrscht bald Tempo 30 auf der Oberndorfer Straße? Foto: Miller

Maßnahme dient zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Kein Ausweichverkehr für Eilige.

Schramberg - Zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Jahres 2014 soll in der Oberndorfer Straße (B 462) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eingerichtet werden.

Der im Jahr 2014 festgelegte Luftreinhalteplan Schrambergs sieht die Einrichtung einer Dreißigerzone für den circa 350 Meter langen Streckenabschnitt von der Oberndorfer Straße über den Paradiesplatz bis hin zur Einmündung Schmiedgasse vor. Damit soll der Stickstoffdioxidausstoß um bis zu drei Prozent gesenkt werden. Anwohner des Gebiets "An der Steige" äußerten sich jedoch besorgt über diesen Vorschlag. Sie fürchten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in dem zur Steige gehörigen Wohngebiet, da es zu erwarten sei, dass viele Fahrzeuge der Dreißigerzone auf diesem Wege ausweichen würden.

An der Steige gilt nämlich derzeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, im oberen Bereich sogar von 50 Stundenkilometer. Da es sich bei den Straßen An der Steige und Küfergasse um besonders enge Straßen handelt, sollte der fließende Verkehr in besonderem Maße Rücksicht auf die Anwohner nehmen. Zu diesem Zweck besteht bereits seit einigen Jahren ein Nachtfahrverbot. Damit sich die Einführung einer Tempo 30-Zone in der Oberndorfe Straße nicht nachteilig für die besorgten Bewohner auswirkt, fordern sie zumindest die Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung an der Steige auf ebenfalls 30 Stundenkilometer, sodass die Strecke ihren Reiz als Ausweichmöglichkeit für Eilige verliere.

Seitens der Straßenverkehrsbehörde wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für den gesamten Bereich An der Steige beziehungsweise Küfergasse vorgeschlagen. Da die angrenzenden Straßen wie die Schmiedgasse, Göttelbachstraße, Wiesenwegle, Zeppelinstraße, Bauernhofweg und die Strickergasse bereits der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometer unterliegen, soll so ein einheitliches Gebiet mit Tempo 30 entstehen.

Rechts vor links schwierig

Generell gilt aber in Dreißigerzonen die Vorfahrtsregel "rechts vor links". Aufgrund des starken Gefälles im Bereich der alten Steige birgt diese Regelung aber insbesondere bei Schnee und Eisglätte Gefahren an den in die Steige einmündenden Straßen. Deshalb wird nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidium Tuttlingen eine neue Beschilderung entgegen der Regelannahme vorgeschlagen. Konkret würde dies die Anbringung des Verkehrszeichens "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung" an den Einmündungen in die Steige bedeuten, so dass die Verkehrsteilnehmer An der Steige auch weiterhin vorfahrtsberechtigt bleiben.

Über die Umsetzung der Tempo 30-Zone im Bereich An der Steige und Küfergasse diskutiert der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner nächsten Sitzung am 13. Oktober im Rathaus.