Angeklagt war jetzt der junge Mann, der das Opfer in dessen Wohnung geweckt, geschlagen, mit dem Messer verletzt und anschließend gefesselt hatte. Foto: Archiv

Opfer nimmt Schläge und Fesselung mittlerweile locker. Angeklagter kommt mit Geldstrafe davon.

Schramberg - Das Opfer selbst sieht's mittlerweile locker. Dabei war der 33-Jährige mitten in der Nacht geweckt, mit einem Messer verletzt, ins Gesicht geschlagen und an den Händen gefesselt worden. Und nur durch einen Trick hatte er aus seiner Wohnung, in der sich das ganze abspielte, fliehen können.

Nur diese Einstellung des Opfers, so machte der Direktor des Amtsgerichts Oberndorf, Werner Grolig, nach der Verhandlung gegen einen der Beteiligten, der das Messer geführt und den 33-Jährigen gefesselt habe, deutlich, habe es möglich gemacht, auf eine Haftstrafe zu verzichten.

120 Tagessätze zu 40 Euro muss der geständige junge Mann aus Sulgen, der noch bei seiner Mutter wohnt, bezahlen. Eine geringere Strafe, wie von Verteidiger Eberhard Pietsch gefordert, so Grolig, sei absolut undenkbar. Schon mit den 20 Tagessätzen, wie sie auch die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, tue er sich schwer, deutete er an, denn normalerweise sei eine Haftstrafe zu verhängen.

An welchem Tag das 33-jährige Opfer im Mai vergangenen Jahres von einem Trio, bestehend aus seiner Ex-Freundin und zwei Begleitern, überfallen worden war, konnte keiner der Beteiligten mehr sagen. Angeklagt war jetzt der junge Mann, der das Opfer in der Nacht gegen 4.30 Uhr in dessen Wohnung in der Talstadt geweckt, geschlagen, mit dem Messer verletzt und anschließend gefesselt hatte. Die Ex-Freundin des Opfers, die die beiden Männer nach Aussage des Angeklagten aufgestachelt und angetrieben haben soll, war vom Jugendschöffengericht bereits zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden.

Im Prinzip deckten sich in der Verhandlung in Oberndorf die Aussagen des Angeklagten und des als Zeugen geladenen Opfers über den Ablauf der nächtlichen schweren Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Der Angeklagte räumte die ihm vorgeworfenen Taten unumwunden ein. Auch, dass der Alkohol an diesem Abend eine große Rolle gespielt hatte, wurde allseits bejaht.

Während das Opfer nach starkem Alkoholgenuss bereits gegen 3 Uhr morgens nach Hause und ins Bett gegangen war, hatte dessen Freundin bei einem Kneipenevent zwei junge Männer aufgestachelt, sich an dem späteren Opfer zu rächen, wie der Angeklagte ausführte.

"So behandelt man keine russische Frau"

Grund dafür sei gewesen, dass das spätere Opfer die junge Frau geschlagen haben soll. Um dies zu untermauern, habe sie auch Hämatome gezeigt. "So behandelt man keine russische Frau", habe er damals gemeint, so der Angeklagte. Dies sei dann auch der Antrieb gewesen, den 33-jährigen aufzusuchen.

Dem gegenüber, dies sah der Angeklagte allerdings später erst so, hatte das Opfer abgestritten, seine Freundin geschlagen zu haben. Sie leide "unter Paranoia", meinte er. So hatte sich der Angeklagte mittlerweile beim Opfer entschuldigt – und betonte in der Verhandlung nochmals, dass so etwas nie wieder vorkommen werde.

Mehrfach hatte der Staatsanwalt bei der Zeugenvernehmung darauf abgehoben, dass die geschilderte Situation, nachts von einem Trio, das mit dem Schlüssel der Freundin in die Wohnung eindringe, geweckt, geschlagen und gefesselt zu werden, doch Todesangst auslösen müsse. Dies sah das Opfer aus heutiger Sicht nicht mehr so. Er habe im vergangenen Jahr, kurz nachdem die Tat geschehen sei, nachts noch etwas Probleme gehabt, sei aber mittlerweile darüber hinweg. Und so maß er jetzt dem Vorgang auch keine besondere Bedeutung mehr zu. Für eventuelle künftige Besucher seiner Wohnung habe er auch schon vorgesorgt, deutete er vielsagend an.