Ein leeres Bett, aber offene Fragen hinterlässt ein tragischer Todesfall in der Oberndorfer Klinik. Dort starb vor vier Jahren eine junge Frau. Ob ein Behandlungsfehler schuld daran ist, konnte die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen. Foto: Wittek

Verfahren gegen vier Ärzte eingestellt. Junge Frau stirbt 2008 nach Behandlung in Oberndorfer Klinik.

Kreis Rottweil - Eine junge Mutter starb vor vier Jahren, nachdem sie in der Oberndorfer Klinik behandelt worden war. Ob damals Fehler gemacht wurden, ließ sich nicht klären. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, die beschuldigten Ärzte müssen ein Schmerzensgeld zahlen.

Viele, die irgendwie mit dem Fall zu tun haben, sagen, es sei ein "sehr, sehr tragischer Fall". Das hängt damit zusammen, dass die junge Mutter wegen einer zunächst eher harmlosen Krankheit im Oberndorfer Krankenhaus behandelt wurde, einer Entzündung im Rachenbereich: Angina. Das war im Mai 2007.

Was dann geschah, was alles schief lief, wer wann welche Fehler machte und warum, ließ sich in den vergangenen vier Jahren trotz mehrerer Gutachten und weiterer Stellungnahmen nicht klären. Tatsache ist, dass die Frau 2008, nach mehreren Monaten "im komatösen Zustand", so die Staatsanwaltschaft, starb. Sie hinterließ eine Familie und viele offene Fragen.

Die Beteiligten – Beschuldigte und Staatsanwaltschaft – haben sich indes auf Folgendes verständigt: Die beiden bei der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil jeweils wegen fahrlässiger Tötung anhängigen Verfahren gegen zuletzt vier Ärzte wurde gegen die Zahlung eines Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen vorläufig eingestellt. Die Mediziner, einige haben das Oberndorfer Krankenhaus inzwischen verlassen, müssen bis zum Jahresende zwischen 3000 und 10 000 Euro bezahlen, insgesamt 20 000 Euro. Sollten sie die Auflage erfüllen, wird das Verfahren endgültig zu den Akten gelegt. Zur Eröffnung einer Hauptverhandlung kommt es dann nicht.

Dass es der Staatsanwaltschaft nicht gelang, den Ärzten einen Behandlungsfehler im Mai 2007 nachzuweisen, hing laut Staatsanwalt Michael Gross auch daran, dass man von dem Fall erst erfuhr, als die junge Frau bereits tot war. Welche Verantwortung den einzelnen Arzt trifft, sei nicht einfach zu belegen gewesen, so Gross. Teilweise hätten die Ärzte die Patientin gemeinsam, teilweise nacheinander behandelt.

Doch genau darauf komme es im strafrechtlichen Verfahren an, so Gross. Anders als beim Zivilrecht sei nicht das Verschulden der behandelnden Ärzte insgesamt oder des Krankenhaus als solches bedeutsam. Ausschlaggebend seien die individuellen Verfehlungen.

Dass es nicht zur Anklageerhebung kommen werde, sei für die Hinterbliebenen nicht überraschend, so Gross. Der Nebenklägervertreter sei eingebunden gewesen. u Nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.