Ein ehemaliger Steinbruch an der schmalen Straße zwischen der Spittelmühle im Rottweiler Neckartal und dem Berner Feld, der mittlerweile sogar Biotopcharakter haben könnte, sollte in den vergangenen Tagen zu einer Erddeponie umfunktioniert werden. Foto: Scheidel

Versuch, einen ehemaligen Steinbruch unerlaubt zu Erddeponie umzumünzen, wird nach wenigen Tagen beendet.

Rottweil - Idyllisch entwickelten sich Flora und Fauna über viele Jahre im ehemaligen Steinbruch an der kleinen steilen Straße zwischen Neckartal und Berner Feld. Dies war bis zur vergangenen Woche so. Dann kippten schwere Laster Erdreich ins Gelände. So mancher Beobachter rieb sich erstaunt die Augen ob des geschäftigen Tuns. Auch im Landratsamt zeigte man sich auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten überrascht von den in Gang gesetzten Auffüllaktivitäten. Als dem Ganzen am Montag auf den Grund gegangen wurde, war schnell klar: Das unerlaubte Treiben muss sofort aufhören.

Eine naturschutzrechtliche Genehmigung für eine solche Verwendung dieses wohl im Blick von so mancher Baufirma verlockend daliegenden Winkels gibt es nämlich nicht. Besser gesagt: nicht mehr.

Erstaunlicherweise war 2002 eine Genehmigung erteilt worden. Diese ist aber 2010 abgelaufen. So hätte zu dem beabsichtigten Deal zwischen dem Steinbruchbesitzer (einem Privatmann) und dem Straßenbauer Walter aus Trossingen eigentlich kein "Spatenstich" mehr stattfinden dürfen.

Die Firma Walter braucht wegen des Großbauvorhabens zur Erneuerung der Strecke Mariazell-Hardt viel Deponieraum für das dort ausgeräumte Erdreich. Deshalb sollte jetzt wohl auch auf die einstmals reservierte Nische oberhalb des Rottweiler Neckartals zugegriffen werden.

Geschah dies im guten Glauben auf eine nach wie vor bestehende Erlaubnis? Landrat-Stellvertreter Hermann Kopp erklärte gegenüber dem Schwarzwälder Bote, dass der Bauunternehmer "schnell und einsichtig" die Anfuhren eingestellt habe, nachdem ihm die Behörde den rechtlichen Sachverhalt klarmachte.

Ladungen müssen auf Kontaminationen geprüft werden

Und jetzt? Da gilt es erst einmal zu prüfen, ob die bisher auf dem verbotenen Gelände platzierten Lastwagenladungen frei von Kontaminationen sind. Sollte da etwas festgestellt werden, wäre wohl eine umgehende Säuberung des Areals vom bisher angekarrten Erdreich angesagt. Wie der Fall ansonsten abgewickelt wird, ob da eine Geldbuße oder sogar mehr ins Haus steht, konnte Kopp gestern nicht sagen.

Nicht nur wegen des Aushubs von Stuttgart 21, sondern auch wegen strengerer Umwelt- und Naturschutzrichtlinien ist im Land zur Erdreichdeponierung frei gegebenes und noch verfügbares Gelände rarer geworden.

Wie Deponierungs-Deals zum Vorteil für alle Geschäftspartner in sauberer und vorschriftsmäßiger Weise abgewickelt werden, zeigt sich seit Oktober 2014 auch auf dem Knauf-Gelände in Deißlingen-Lauffen. Dort, so der Plan, werden mittels Schienenverkehrs über etwa drei Jahre werktäglich 1000 bis 2000 Tonnen Erdreich aus S 21 zur Verfüllung der durch die ausgebeuteten Gipsvorkommen entstandenen Steinbrüche herangeschafft. Dieses Erdreich gleicht weitgehend demjenigen, das vor Ort vorhanden ist.

Drei Seiten profitieren von dieser mächtigen Erdbewegung: Der S-21-Bauherr Bahn, der das Erdreich loswerden muss, das Transportunternehmen und der Gipskartonagenhersteller Knauf, der sonst in den kommenden Jahren auf viel aufwendigere Weise die mit einer Auffüllung verbundene Denaturierung seiner großen Kraterlandschaft hätte veranlassen müssen.