Zwei junge Männer stehen wegen Mordversuchs vor dem Landgericht. Foto: dpa

Zwei 22 und 24 Jahre alten Männer stehen vor dem Landgericht Stuttgart. Ihnen wird versuchter Mord an einem Mann vorgeworfen, der sie in Stammheim bei einem Einbruch überrascht haben soll.

Zwei 22 und 24 Jahre alten Männer stehen vor dem Landgericht Stuttgart. Ihnen wird versuchter Mord an einem Mann vorgeworfen, der sie in Stammheim bei einem Einbruch überrascht haben soll.

Stuttgart - Es sieht so aus, als hätte es ein Wohnungseinbruch werden sollen. Jetzt aber stehen zwei junge Männer wegen versuchten Mordes und versuchten, besonders schweren Raubs vor der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart. Die 22 und 24 Jahre alten Burschen sollen einen Mann in dessen Wohnung in Stammheim attackiert und schwer verletzt haben.

Die Sache ist ziemlich mysteriös, und es ist fraglich, ob die Hintergründe des Falls komplett aufgeklärt werden können. Denn die zwei Angeklagten schweigen – sowohl zu ihrem Lebenslauf wie auch zu dem schweren Vorwurf des versuchten Mordes.

Die Attacke auf den 61-jährigen Wohnungsinhaber ereignete sich in der Nacht auf den 20. August vorigen Jahres. Die zwei Angeklagten sollen gegen 2.30 Uhr durch ein aufgehebeltes Küchenfenster in die Hochparterre-Wohnung an der Schwilkenhofstraße eingestiegen sein. Mutmaßlich wussten sie, dass die Familie in der Türkei Urlaub machte, denn einer der Angeklagten wohnt in der Nähe. Offenbar dachten die Täter, die Wohnung sei leer und es gebe etwas zu holen. Womit sie nicht rechneten war, dass der 61-Jährige im Wohnzimmer auf dem Sofa schlief.

Laut Anklage schlugen die überraschten Männer mit einem Wasserkocher und einem Stuhl auf den 61-Jährigen ein. Zudem sollen sie ihm Stiche und Schnitte an Hals und Leiste zugefügt haben. Ohne Beute suchten die Einbrecher das Weite. „Es könnte sein, dass es noch einen dritten Täter gibt, der seinen Komplizen ins Fenster geholfen hat“, sagt Rechtsanwalt Andreas von Scholley, der das Opfer in der Nebenklage vertritt. Von Scholleys Mandant konnte nach der Attacke Angehörige informieren, die Polizei und Krankenwagen alarmierten.

Staatsanwältin Eva Hanss hat gegen die Burschen gleich drei Mordmerkmale parat: Heimtücke, Habgier und Mord(-versuch) zur Ermöglichung einer Straftat. Da fallen der versuchte Raub und die gefährliche Körperverletzung kaum noch ins Gewicht.

Der 61-Jährige scheint kein Zufallsopfer zu sein. Er kennt die Eltern des einen Angeklagten, nicht jedoch die zwei jungen, berufslosen Männer, die links von ihm auf der Anklagebank sitzen. Just diese Eltern hatten sich nach dem Überfall bei der Familie des Opfers gemeldet. Offenbar wollte man versuchen, die Sache ohne die Behörden zu regeln. Der 61-Jährige informierte jedoch die Polizei, die am Tatort passende DNA sichergestellt haben soll.

Der erste von den geplanten vier Prozesstagen war am Donnerstag schnell vorbei. Die Angeklagten ließen mitteilen, schweigen zu wollen. Als Vorsitzender Richter Wolfgang Hahn dann unplanmäßig das Opfer vernehmen wollte, mauerten die Verteidiger. Sie seien darauf nicht vorbereitet. Nächster Prozesstag ist der 4. März.